Bewertungen von grundstücksgleichen Rechten
Unter einem grundstücksgleichen Recht versteht man ein dingliches Recht, welches genauso wie ein Grundstück behandelt wird. Ein grundstücksgleiches Recht erhält ein eigenes Grundbuchblatt und kann belastet werden Dazu gehört unter anderem das Erbbaurecht, Nießbrauch, Wegerechte und das Wohnungs- oder Teileigentumsrecht.
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