Bewer­tun­gen von grund­stücks­glei­chen Rechten

Unter einem grund­stücks­glei­chen Recht ver­steht man ein ding­li­ches Recht, wel­ches genau­so wie ein Grund­stück behan­delt wird. Ein grund­stücks­glei­ches Recht erhält ein eige­nes Grund­buch­blatt und kann belas­tet wer­den Dazu gehört unter ande­rem das Erb­bau­recht, Nieß­brauch, Wege­rech­te und das Woh­nungs- oder Teileigentumsrecht.

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