Wertgutachten
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder mit einer Immobilie bebauten Grundstücks in gerichtsverwertbarer Form oder für private Zwecke feststellen lassen möchten, sind wir die richtigen Ansprechpartner.
Jedes Gebäude besteht aus vielen unterschiedlichen Bauteilen und Einrichtungen, die aus unterschiedlichen Baustoffen und Materialien in unterschiedlichen Qualitäten hergestellt werden. Angefangen bei den Fundamenten bis zum letzten Fensterriegel können die Wertunterschiede erheblich sein.
Auch Instandhaltung und Modernisierung, die Lage des Grundstücks, die Ausrichtung des Gebäudes, die Topografie des Geländes, die Nachbarbebauung und andere Parameter spielen bei der Wertermittlung eine wichtige Rolle.
Deshalb ist es nicht möglich, den Wert von unbebauten oder bebauten Grundstücken nur mit der Hilfe von Computerprogrammen oder Apps zu bestimmen. Computer können rechnen, aber sie verfügen eben über keinen Sachverstand!
Um den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks zu einem festgelegten Wertermittlungs- oder Qualitätsstichtag zu bestimmen ist ein Wertermittlungsgutachten unumgänglich.
Welches Gutachten ist geeignet?
Je nach Erfordernis und geplanter Verwendung des Gutachtens erstatten wir für den jeweiligen Zweck geeignete Gutachten:
Das Kurzgutachten
Soll der Wert der Immobilie ausschließlich zur eigenen Information ermittelt werden (z.B. in Vorbereitung der Nachlassaufteilung) bieten wir die Erstattung eines privaten Kurzgutachtens an. Das Kurzgutachten unterscheidet sich nicht von den Zahlen und Daten eines privaten Wertermittlungsgutachtens, die Texte und Erklärungen sind jedoch auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt.
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