Wertgutachten
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder mit einer Immobilie bebauten Grundstücks in gerichtsverwertbarer Form oder für private Zwecke feststellen lassen möchten, sind wir die richtigen Ansprechpartner.
Jedes Gebäude besteht aus vielen unterschiedlichen Bauteilen und Einrichtungen, die aus unterschiedlichen Baustoffen und Materialien in unterschiedlichen Qualitäten hergestellt werden. Angefangen bei den Fundamenten bis zum letzten Fensterriegel können die Wertunterschiede erheblich sein.
Auch Instandhaltung und Modernisierung, die Lage des Grundstücks, die Ausrichtung des Gebäudes, die Topografie des Geländes, die Nachbarbebauung und andere Parameter spielen bei der Wertermittlung eine wichtige Rolle.
Deshalb ist es nicht möglich, den Wert von unbebauten oder bebauten Grundstücken nur mit der Hilfe von Computerprogrammen oder Apps zu bestimmen. Computer können rechnen, aber sie verfügen eben über keinen Sachverstand!
Um den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks zu einem festgelegten Wertermittlungs- oder Qualitätsstichtag zu bestimmen ist ein Wertermittlungsgutachten unumgänglich.
Welches Gutachten ist geeignet?
Die Form des Gutachtens richtet sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck.
Das Kurzgutachten
Diese Form der Wertermittlung biete ich nur auf ausdrücklichen Wunsch an. Das Kurzgutachten eignet sich ausschließlich zur eigenen Information über einen ungefähren Immobilienwert. Das Kurzgutachten beschränkt sich auf eine Beschreibung des Grundstücks und der Immobilie sowie den Berechnungen nach einem normierten Wertermittlungsverfahren (Sachwert‑, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren). Das Kurzgutachten wird ohne Begründungen erstattet und ist daher nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Deshalb werden Kurzgutachten in der Regel weder von Gerichten noch von Finanzbehörden und auch nicht von Finanzierungsinstituten anerkannt.
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Wenn Sie möchten, können Sie uns selbstverständlich auch nach vorheriger Terminabsprache besuchen.