Markt­wert­ana­ly­sen

Der Sinn einer Markt­wert­ana­ly­se liegt dar­in, zusätz­lich zum Wert einer Immo­bi­lie die Preis­span­ne zu ermit­teln, zu der die Immo­bi­lie unter Berück­sich­ti­gung der aktu­el­len Markt­la­ge im direk­ten Umkreis des Grund­stücks ver­kauft wer­den kann.

Bei einer Markt­wert­ana­ly­se han­delt es sich aus­drück­lich nicht um ein Gut­ach­ten über den Ver­kehrs­wert im Sin­ne des § 194 des Baugesetzbuches.

Das liegt dar­an, dass bei einer Markt­wert­ana­ly­se kei­ne zeit- und kos­ten­auf­wän­di­gen Recher­chen durch­ge­führt wer­den. Bei einer Markt­wert­ana­ly­se arbei­tet die oder der Sach­ver­stän­di­ge mit den Daten, die durch die Auf­trag­ge­be­rin oder den Auf­trag­ge­ber zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, weil bei einer Markt­wert­ana­ly­se der Sach­wert­fak­tor oder der Lie­gen­schafts­zins­satz von den Daten im Grund­stücks­markt­be­richt abwei­chen kann, sofern die Markt­la­ge zum aktu­el­len Zeit­punkt der Ana­ly­se im direk­ten Umfeld eine begründ­ba­re Ver­än­de­rung rechtfertigt.

Marktwertanalysen

Was ermit­teln wir?

Im Rah­men einer Markt­wert­ana­ly­se wird zunächst der Boden­wert bzw. der Boden­wert­an­teil unter Ver­wen­dung der objekt­spe­zi­fi­sche ange­pass­ten Boden­richt­wer­te ermittelt.

Anschlie­ßend erfolgt die Ermitt­lung der Gebäu­de­wer­te bzw. der Gebäu­de­wert­an­teil nach einem nor­mier­ten Wert­ermitt­lungs­ver­fah­ren (Sach­wert­ver­fah­ren, Ertrags­wert­ver­fah­ren, Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren) in Kon­for­mi­tät zu den von den zustän­di­gen Gut­ach­ter­aus­schüs­sen ver­wen­de­ten Model­len. Die Markt­an­pas­sung erfolgt zunächst unter Ver­wen­dung der von den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen errech­ne­ten Fak­to­ren zur Anpas­sung an die aktu­el­le Markt­la­ge zu dem Zeit­punkt, an dem die Fak­to­ren unter Ver­wen­dung der zu dem Zeit­punkt ver­füg­ba­ren Daten erstellt wurden.

Die so ermit­tel­ten Wer­te wer­den unter Berück­sich­ti­gung beson­de­rer objekt­spe­zi­fi­scher Merk­ma­le zusam­men­ge­fasst. Bis dahin ähnelt das Ver­fah­ren einer nor­ma­len Ver­kehrs­wert­ermitt­lung. In dem nun fol­gen­den Schritt prüft die oder der Sach­ver­stän­di­ge die aktu­el­len ver­gleich­ba­ren Immo­bi­li­en­an­ge­bo­te in einem rele­van­ten Umkreis zu der zu ana­ly­sie­ren­den Liegenschaft.

Wor­auf prü­fen wir Ihr Angebot?

  • ver­gleich­ba­re Grund­stücks­grö­ße und Grund­stücks­ei­gen­schaf­ten (z. B. Topo­gra­fie, Zuschnitt)

  • Ent­fer­nung zum Analysegrundstück

  • ver­gleich­ba­re Mikrolage

  • ver­gleich­ba­res Alter der bau­li­chen Anlagen

  • ver­gleich­ba­rer Gebäu­de­typ und Bauweise

  • ver­gleich­ba­re Grö­ße der bau­li­chen Anlagen

  • ver­gleich­ba­rer Zustand der bau­li­chen Anlagen

  • Dau­er der Vermarktung

  • und den Angebotspreis

Erkenn­bar unse­riö­se Ange­bo­te und Ange­bo­te mit deut­lich über­höh­ten Kauf­prei­sen wer­den dabei aus­sor­tiert. Aus den Ergeb­nis­sen aller Berech­nun­gen wird dann eine Kauf­preis­span­ne gebil­det, in deren Rah­men der Ver­kauf der ana­ly­sier­ten Lie­gen­schaft emp­foh­len wird.

Die Ana­ly­se erfolgt frei von eige­nen Inter­es­sen. Das Ergeb­nis der Ana­ly­se ist aus­schließ­lich für Sie bestimmt. Des­halb kön­nen kei­ne Mak­ler­un­ter­neh­men und kei­ne Bank oder Spar­kas­se einen Vor­teil dar­aus ziehen.

Ori­en­tie­rungs­hil­fe zur Kaufpreisbestimmung

Bei der Bestim­mung eines ange­mes­se­nen Kauf­prei­ses ist aller­höchs­te Sorg­falt anzu­wen­den. Es geht um sehr viel Geld und schon gering­fü­gi­ge Fehl­ein­schät­zun­gen kön­nen immense wirt­schaft­li­che Schä­den ver­ur­sa­chen, die Durch­füh­rung erheb­lich ver­zö­gern und die Bau­fi­nan­zie­rung erschwe­ren oder gar unmög­lich machen.

Die Ori­en­tie­rung an, ober­fläch­lich betrach­tet, ähn­li­chen Immo­bi­li­en­an­ge­bo­ten im Inter­net ist in der Regel ein Haupt­grund für sol­che Fehl­ein­schät­zun­gen, egal ob die­se Betrach­tun­gen durch eine/n Privatanbieter/in, eine Bank oder eine/n Makler/in erfolgen.

Der Wert bebau­ter Grund­stü­cke unter­schei­det sich fast immer, auch wenn sich die Bebau­ung auf den ers­ten Blick ähnelt. Maß­geb­lich für den Wert von Immo­bi­li­en sind unter ande­rem die Grö­ße, Beschaf­fen­heit, Zuschnitt, Topo­gra­fie und Aus­rich­tung des Grund­stücks sowie das Alter, die Grö­ße, die Auf­tei­lung, Aus­stat­tung und der Instand­hal­tungs- und Moder­ni­sie­rungs­stand der Bebauung.

Als Sach­ver­stän­di­ger kann ich den Kauf­preis für Ihr Anwe­sen nicht bestim­men. Aber ich kann den Wert ihrer Lie­gen­schaft ermit­teln und ihnen damit eine wich­ti­ge Ori­en­tie­rungs­hil­fe zur Kauf­preis­be­stim­mung zur Ver­fü­gung stel­len. Die Mög­lich­kei­ten dafür begin­nen mit einer münd­li­chen Bera­tung und enden je nach Anfor­de­rung bei einem gerichts­ver­wert­ba­ren Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten gemäß § 194 Baugesetzbuch.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Fra­gen zu die­sem The­ma haben, dann rufen Sie ger­ne an. Sie kön­nen eben­falls eine Mail schrei­ben oder unser Kon­takt­for­mu­lar benut­zen. Bit­te geben Sie den Hin­weis “Markt­wert­ana­ly­sen“ und Ihre Kon­takt­da­ten mit an. Dann mel­den wir uns zeit­nah bei Ihnen.

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