Grundrisszeichnungen und Wohnflächenberechnungen
Sie wollen Ihre Immobilie vermieten oder ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Dann spielt das Thema der Wohnflächenberechnung eine wichtige Rolle für Sie. Auf der Grundlage dieser wird der Verkaufspreis oder die Höhe der Miete bestimmt. Auch beim Hausbau, der Baufinanzierung oder für Hausratsversicherungen spielt die Berechnung der Wohnfläche eine entscheidende Rolle. Daher ist es ratsam, eine Wohnflächenberechnung rechtzeitig in Auftrag zu geben. Als erfahrener Immobiliengutachter kennen wir uns mit der Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche aus. Dabei gehen wir stets gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vor. Erfahren Sie hier mehr zur Wohnflächenberechnung oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf!
Warum ist die Wohnflächenberechnung notwendig?
Bis vor einigen Jahren gaben sich viele Banken im Rahmen der Baufinanzierung noch mit selbst gezeichneten Grundrissen und selbst vermessenen Wohnflächen zufrieden. Das hat sich in den letzten Jahren geändert. Gerade bei älteren Wohnungen und Häusern kommt es vor, dass diese Dokumente verloren gegangen sind oder aufgrund von baulichen Veränderungen nicht mehr mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Für diesen Fall bieten wir die Erstattung einer qualifizierten Flächenberechnung gemäß Wohnflächenverordnung, nach Aufmaß oder ggf. vorhandenen Bestandsplänen an. Auf Wunsch zeichnen wir die entsprechenden Grundrisse bemaßt und maßstabsgetreu dazu.
Was gehört zur Wohnfläche?
Grundsätzlich zählen alle anrechenbaren Grundflächen der Räume zur Wohnfläche, die ausschließlich zur Wohnung oder zum Haus gehören. Dazu zählen unter anderem das Badezimmer, Küche, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Esszimmer, Flur und das Wohnzimmer. Aber auch besondere Räume, wie ein Fitnessraum oder ein Wintergarten, zählen zur berechneten Wohnfläche. Wenn Sie einen Balkon, Terrasse oder eine Dachterrasse besitzen, werden diese mit bis zur Hälfte ihrer eigentlichen Fläche zur Wohnfläche gezählt. Abstellräume oder andere Flächen, die sich außerhalb des Hauses oder der Wohnung befinden, werden nicht berücksichtigt. Dazu zählen etwa Garagen oder Heizungsräume.
Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Es gibt mehrere Methoden, die bei der korrekten Berechnung der Wohnfläche verwendet werden können. Dabei gibt es auf dem freien Immobilienmarkt keine vorgeschriebene Methode. Vermieter und Verkäufer können also frei wählen. Nur beim öffentlich geförderten Wohnungsbau ist die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung WoFlV vorgeschrieben. Diese Methode gibt es seit dem 1. Januar 2004 und wird auch in der Praxis am häufigsten angewendet.
Korrekte Angaben erstellen
Wie Sie sehen, führen die Berechnungsverfahren alle zu unterschiedlichen Ergebnissen. Teilweise kommt es zu Differenzen bei der Wohnfläche von bis zu 40%. Als Eigentümer sollten Sie daher dokumentieren, welche Methode Sie verwendet haben. Als Mieter sollten Sie die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche überprüfen lassen. Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags gibt Ihnen die Wohnfläche eine Übersicht über die Raumaufteilung, sodass Sie Schritt für Schritt die Aufteilung Ihrer Möbel planen können. Hierzu ist vor allem auch eine Grundrisszeichnung hilfreich, die wir ebenso gerne für Sie erstellen.
Was ist der Grundriss?
Beim Grundriss handelt es sich um die Zeichnung eines Gebäudes von oben gesehen. Hier sind alle Räume, nicht tragende und tragende Wände sowie Fenster- und Türöffnungen eingezeichnet. Auch Balkone, Terrassen und Loggia können in den Grundriss eingezeichnet werden, um das jeweilige Objekt optimal darzustellen. Abhängig von dem Zweck des Grundrisses (Skizze, Vor-Entwurf oder Entwurf) werden auch die Maße eingezeichnet. Dazu gehört dann die Länge der einzelnen Wände, die Wanddicken sowie die Breite. Die Darstellung des Grundrisses erfolgt meistens im Maßstab 1:100 oder 1:50. Natürlich gibt es diverse Vorlagen online, die zur Grundrisszeichnung verwendet werden. Allerdings empfehlen wir die professionelle Zeichnung eines Grundrisses, um falsche Angaben bei den einzelnen Räumen zu vermeiden.
Sie haben Fragen?
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, steht Frau Yasemin Yildiz für eine ausführliche Beratung und weitere Informationen zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an. Sie können ebenfalls eine Mail schreiben oder unser Kontaktformular benutzen.
Bitte geben Sie den Hinweis „Grundrisszeichnung“ oder „Wohnflächenberechnung“ und Ihre Kontaktdaten mit an. Dann melden wir uns zeitnah bei Ihnen.