Kauf­be­glei­tung

Immo­bi­li­en­ver­käu­fer und Immo­bi­li­en­mak­ler üben auf Kauf­in­ter­es­sen­ten häu­fig stra­te­gi­schen Druck aus. Die Fra­ge nach Bedenk­zeit wird häu­fig mit dem Hin­weis beant­wor­tet, dass auch noch ande­re Kauf­in­ter­es­sen­ten vor­han­den seien.

Über­prü­fen lässt sich das in der Regel nicht. Trotz des Zeit­drucks gilt es aber eini­ge wich­ti­ge Din­ge zu beach­ten. Schließ­lich geht es beim Kauf einer Immo­bi­lie um eine Ent­schei­dung mit einem hohen finan­zi­el­len Aus­maß. Eine Über­prü­fung und Bera­tung eines Sach­ver­stän­di­gen im Rah­men einer Kauf­be­glei­tung ist des­halb zu empfehlen.

Ihr Ansprech­part­ner

Wer etwas ver­kau­fen möch­te, prä­sen­tiert sein Objekt in der Regel in makel­lo­sem und anspre­chen­dem Zustand

Das gilt für pri­va­te Ver­käu­fer und erst recht für geschul­te und erfah­re­ne Immo­bi­li­en­mak­ler. Da wird gerei­nigt und poliert, gestri­chen und repa­riert, es wird für das rich­ti­ge Licht gesorgt, Möbel hin­ein­ge­stellt (homes­ta­ging) und viel­leicht auch noch Kaf­fee gekocht, damit alles gut riecht. Die­se Maß­nah­men sol­len dafür sor­gen, dass Sie sich in dem Haus oder der Woh­nung direkt wohlfühlen.

Aber wie sieht es hin­ter der Ver­kaufs­prä­sen­ta­ti­on aus? Hält die Immo­bi­lie, was sie bei der Prä­sen­ta­ti­on ver­spricht? Gebäu­de bestehen aus einer Viel­zahl unter­schied­li­cher Bau­tei­le und Ein­rich­tun­gen, die aus unter­schied­li­chen Mate­ria­li­en her­ge­stellt wur­den und des­halb unter­schied­lich lang halt­bar sind.

Ver­schlis­se­ne, defek­te oder über­al­ter­te Bau­tei­le ver­lie­ren ggf. ihre vor­ge­se­he­ne Funk­ti­on, was erheb­li­che Fol­ge­schä­den ver­ur­sa­chen kann.

Nicht fach­ge­recht durch­ge­führ­te Instand­set­zungs­ar­bei­ten oder Moder­ni­sie­run­gen kön­nen eben­falls Grün­de für Funk­ti­ons­ein­schrän­kun­gen sein. Im schlimms­ten Fall kön­nen nicht fach­ge­recht durch­ge­führ­te Arbei­ten eine Gefahr für die Gesund­heit der Bewoh­ner dar­stel­len. Im bes­ten Fall sind immer noch hohe Kos­ten für einen Rück­bau und die Erneue­rung der durch­ge­führ­ten Arbei­ten zu erwarten.

Eine nicht geneh­mig­te Nut­zung kann den Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes zur Fol­ge haben. Wer­den Gebäu­de oder Gebäu­de­tei­le ohne Bau­ge­neh­mi­gung errich­tet dro­hen Stra­fen bis zu 50.000 €.

Stim­men die Anga­ben im Expo­sé mit den tat­säch­li­chen Gege­ben­hei­ten über­ein? Ins­be­son­de­re die Anga­ben über Bau­jahr und die Flä­chen­an­ga­ben kön­nen zu erheb­li­chen Wert­ab­wei­chun­gen führen.

Feh­len­de Objekt­un­ter­la­gen ver­ur­sa­chen sehr häu­fig Pro­ble­me bei der Bau­fi­nan­zie­rung und kön­nen sogar zum Schei­tern einer Finan­zie­rung führen.

Nie­mand wür­de einen Gebraucht­wa­gen ohne ent­spre­chen­de Papie­re kau­fen. Bei Immo­bi­li­en (mit einem meist wesent­lich höhe­ren finan­zi­el­len Auf­wand) schau­en vie­le Men­schen dage­gen nicht so genau hin.

All die­se Din­ge soll­ten best­mög­lich vor einer fina­len Kauf­ent­schei­dung geklärt werden.

Als Ihr per­sön­li­cher Immobilien-Sachverständiger

schaue ich mir bei einer gemein­sa­men Besich­ti­gung die gefahr­los zugäng­li­chen Berei­che der Immo­bi­lie genau an und suche nach Hin­wei­sen auf tech­ni­sche Bean­stan­dun­gen, Über­al­te­rung, fach­ge­rech­te Aus­füh­rung, vor­aus­sicht­li­che Nut­zungs­dau­er und bera­te Sie hin­sicht­lich ggf. noch erfor­der­li­cher Infor­ma­tio­nen, Unter­la­gen und Maßnahmen.

Grün­dung
Die Fun­da­men­te eines Hau­ses sind in der Regel nicht sicht­bar. Zer­stö­ren­de Unter­su­chun­gen und/oder Bau­tei­l­öff­nun­gen sind im Rah­men einer Besich­ti­gung frem­den Eigen­tums aus­ge­schlos­sen. Des­halb suche ich im Rah­men der Besich­ti­gung nach Hin­wei­sen auf even­tu­el­le bau­tech­ni­sche Beanstandungen.

Feuch­tig­keits­schutz
Die Abdich­tung der erd­be­rüh­ren­den Bau­tei­le (Kel­ler­bo­den und Kel­ler­au­ßen­wän­de) kann im Lau­fe der Jah­re ihre Funk­ti­on ver­lie­ren. Gera­de bei Alt­bau­ten kann es vor­kom­men, dass über­haupt kein Feuch­tig­keits­schutz vor­han­den ist. Des­halb füh­re ich im Rah­men der Kauf­be­glei­tung punk­tu­el­le Feuch­tig­keits­mes­sun­gen an den zugäng­li­chen erd­be­rüh­ren­den Bau­tei­len durch und bera­te sie über gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Maßnahmen.

Bau­sub­stanz und Wärmeschutz
Die Qua­li­tät der Bau­sub­stanz hat hohe Aus­wir­kun­gen auf die Nut­zungs­dau­er und den Wär­me­schutz. Des­halb schaue ich mir die Außen­wän­de und Fas­sa­den, Innen­wän­de und Decken genau an und suche nach tech­ni­schen Bean­stan­dun­gen (z.B. Ris­se, Feuch­tig­keits­schä­den, Schim­mel­bil­dung) und bera­te sie über ggf. erfor­der­li­che Maßnahmen.

Dach
Sofern die Dach­kon­struk­ti­on nicht ver­klei­det ist, suche ich auch dort nach tech­ni­schen Bean­stan­dun­gen. Wenn das Dach­ge­schoss aus­ge­baut ist, dann ist eine Sicht­kon­trol­le häu­fig nicht mög­lich. In die­sem Fall suche ich nach Hin­wei­sen auf Schä­den, Män­gel, Feuch­tig­keit oder Schädlingsbefall.

Eine Nah­be­trach­tung der Dach­flä­chen ist häu­fig aus Sicher­heits­grün­den nicht mög­lich. Des­halb schaue ich auch hier auf das ver­wen­de­te Mate­ri­al, des­sen Alter und vor­aus­sicht­li­che wei­te­re Nut­zungs­dau­er. Natür­lich ach­te ich auch dabei auf sicht­ba­re Schäden.

Tech­ni­sche Anla­gen und Einrichtungen
Im Bereich der Hei­zung ach­te ich natür­lich auf Lecka­gen an den sicht­ba­ren Anschlüs­sen und Lei­tun­gen. Ins­be­son­de­re schaue ich mir an, wie alt die Anla­ge ist und mit wel­cher Tech­nik (z.B. Brenn­wert­tech­nik) sie betrie­ben wird, ob sie regel­mä­ßig gewar­tet wur­de und ob Hin­wei­se auf häu­fi­ge Repa­ra­tu­ren vor­han­den sind.

Bei der Elek­tro­in­stal­la­ti­on ach­te ich in ers­ter Linie auf Hin­wei­se auf nicht fach­ge­rech­te Aus­füh­run­gen oder Erwei­te­run­gen, die zu erheb­li­chen Pro­ble­men füh­ren könn­ten. Da es sich bei der Elek­tro­in­stal­la­ti­on um eine sicher­heits­re­le­van­te Ein­rich­tung han­delt muss die­se durch eine fach­lich geeig­ne­te Per­son (Elek­tro­meis­ter) auf ihre Betriebs­si­cher­heit über­prüft und dies per Unter­schrift bestä­tigt wer­den. Bei einem nicht fach­ge­rech­ten Ein­griff besteht die Gefahr, dass im Fal­le eines Defekts die Repa­ra­tur durch einen Fach­be­trieb abge­lehnt wird. Bei einem Brand kann ein nicht fach­ge­rech­ter Ein­griff ein Ver­sa­gen des Ver­si­che­rungs­schut­zes zur Fol­ge haben.

Die Sani­tär­in­stal­la­ti­on und die sani­tä­ren Ein­rich­tun­gen wer­den eben­falls im Rah­men einer Kauf­be­glei­tung auf sicht­ba­re tech­ni­sche Bean­stan­dun­gen unter­sucht. Auch hier gilt: Lei­tun­gen in der Wand sind nicht sicht­bar und kön­nen des­halb nicht visu­ell unter­sucht wer­den. Aber auch hier besteht die Mög­lich­keit nach Hin­wei­sen auf tech­ni­sche Bean­stan­dun­gen (z.B. Ver­fle­ckun­gen) zu suchen.

Eine tech­ni­sche Unter­su­chung der Hei­zung oder Elek­tro­in­stal­la­ti­on ist im Rah­men einer Kauf­be­glei­tung nicht mög­lich. Dafür müss­te eine fach­lich geeig­ne­te Per­son (Hei­zungs­bau­meis­ter bzw. Elek­tro­meis­ter) hin­zu­ge­zo­gen werden.

Fens­ter und Türen
Die Fens­ter und Außen­tü­ren von Gebäu­den müs­sen nicht nur vor Wind und Wet­ter, son­dern auch vor Ein­brü­chen schüt­zen. Des­halb schaue ich mir auch die­se Bau­tei­le genau an und bera­te Sie über den Zustand und die vor­aus­sicht­li­che wei­te­re Nutzungsdauer.

Zusam­men­fas­sung
Am Ende einer sol­chen Bege­hung haben wir uns über alle sicht­ba­ren und nicht sicht­ba­ren Bau­tei­le und Ein­rich­tun­gen unter­hal­ten. Ich fas­se die­se Ergeb­nis­se am Ende einer Besich­ti­gung gern noch ein­mal für Sie zusam­men. Dabei gehe ich auch auf indi­vi­du­el­le Fra­gen (z.B. zu mög­li­chen Ver­bes­se­run­gen oder Ver­än­de­run­gen) ein.

Gut­ach­ter­li­che Stellungnahme
In der Regel erhal­ten Sie im Anschluss an die Bege­hung inner­halb von weni­gen Werk­ta­gen einen aus­führ­li­chen Bericht zu der Bege­hung mit Hin­wei­sen auf mög­li­che Schwach­stel­len, evtl. auch mit­tel­fris­tig erfor­der­li­che Maß­nah­men und eine Ein­schät­zung zur wirt­schaft­li­chen Rest­nut­zungs­dau­er der bau­li­chen Anlagen.
Außer­dem ent­hält der Bericht Emp­feh­lun­gen zur Instand­hal­tung und Hin­wei­se auf gege­be­nen­falls nicht schlüs­si­ge Anga­ben in den Unter­la­gen bzw. feh­len­de Unterlagen.

Leis­tun­gen bei der Kaufbegleitung

  • Gemein­sa­me Bege­hung aller sicht­ba­ren Berei­che der Immobilie

  • Bera­tung und Doku­men­tai­on über den Zustand des Gebäudes

  • Bera­tung über mög­li­che Risi­ken und Handlungsempfehlungen

  • Sichtung/Beschaffung von Objektunterlagen

  • Wir bera­ten Sie zum ange­mes­se­nen Kaufpreis

  • Han­delt es sich um die pas­sen­de Immo­bi­lie für Ihre Bedürfnisse?

Mög­li­che Zusatzleistungen

Auf Ihren Wunsch kal­ku­lie­re ich even­tu­ell anfal­len­de Modernisierungs‑, Aus­bau- oder Instand­set­zungs­kos­ten (über­schlä­gig oder per Bau­kos­ten­ta­bel­len), prü­fe die Ange­mes­sen­heit des Kauf­prei­ses, die Voll­stän­dig­keit und Ver­wert­bar­keit der für die Finan­zie­rung erfor­der­li­chen Doku­men­te und beschaf­fe oder erstel­le feh­len­de Unterlagen.

Mit ande­ren Wor­ten: auf Wunsch küm­me­re ich mich um alles, was Mak­ler oder Ver­käu­fer nicht leis­ten kön­nen oder wollen.

Ich ken­ne den Zeit­druck, den Mak­ler und Ver­käu­fer aus­üben sehr genau. Des­halb ste­he ich in der Regel wäh­rend übli­cher Geschäfts­zei­ten inner­halb von 48 Stun­den als ihr per­sön­li­cher Sach­ver­stän­di­ger zur Ver­fü­gung. Ver­ein­ba­ren Sie des­halb vor einer schwer­wie­gen­den finan­zi­el­len Ent­schei­dung unbe­dingt einen Begleit­ter­min mit einem erfah­re­nen Sachverständigen.

Sie haben Fragen?

Die Kos­ten für eine Kauf­be­glei­tung rich­ten sich nach dem Zeit­auf­wand und las­sen sich auf­grund der unter­schied­li­chen Para­me­ter (Gebäu­de­art, Gebäu­de­grö­ße, Gebäu­de­al­ter und Stand­ort) erst nach ent­spre­chen­den Vor­ab­in­for­ma­tio­nen berech­nen. In der Regel unter­brei­ten wir Ihnen ein pau­scha­les Fest­preis­an­ge­bot, in dem sämt­li­che Neben­kos­ten (z.B. Fahrt­kos­ten, Umsatz­steu­er etc.) bereits ent­hal­ten sind.

Der Zeit­auf­wand und damit die Kos­ten für Zusatz­leis­tun­gen las­sen sich unmög­lich ohne Kennt­nis der ent­spre­chen­den Leis­tung bezif­fern. (Bei­spiel: Die Berech­nung für die Erneue­rung von zehn Fens­tern geht wesent­lich schnel­ler als die Kos­ten­be­rech­nung für eine Kernsanierung.)

Auch hier sind wir jedoch bemüht zumin­dest einen Kos­ten­rah­men zu nen­nen, wenn wir den Umfang abschät­zen können.

Für eine unver­bind­li­che Vor­ab­be­ra­tung nut­zen Sie bit­te das Kon­takt­for­mu­lar oder rufen Sie uns ein­fach unter 0208 20767160 an. Und wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie uns selbst­ver­ständ­lich auch nach vor­he­ri­ger Ter­min­ab­spra­che in unse­rem Büro in Ober­hau­sen besuchen.

Kon­tak­tie­ren Sie uns!