Jeder kann sich unter Alt­bau etwas vor­stel­len. Aber ab wann gilt ein Haus genau als Altbau?

Defi­ni­ti­on

Der Duden defi­niert ein „älte­res, vor einem bestimm­ten Zeit­punkt fer­tig­ge­stell­tes Gebäu­de“ als Alt­bau. Eine gesetz­li­che Bestim­mung, ab wann ein Gebäu­de als Alt­bau gilt, gibt es aller­dings nicht. Im Bau­we­sen ord­net man Gebäu­den ver­schie­de­nen Epo­chen zu. Aus­schlag­ge­bend sind dafür die ver­wen­de­ten Bau­ma­te­ria­li­en und der Bau­stil. Daher wer­den in Deutsch­land übli­cher­wei­se Immo­bi­li­en als Alt­bau bezeich­net, die vor dem Zwei­ten Welt­krieg errich­tet wor­den sind. Das Jahr 1949 gilt daher als Wen­de­punkt zwi­schen altem und neu­em Bau­en. Das macht Gebäu­de, die nach 1949 aller­dings nicht auto­ma­tisch zu Neubauten.

Merk­ma­le

Typi­scher­wei­se wei­sen Alt­bau­ten in Deutsch­land Merk­ma­le wie Mau­er­werk­wän­de, Holz­bal­ken­de­cken und Kas­ten­fens­ter auf. Heu­te sind Alt­bau­ten häu­fig mit einem beson­de­ren Charme, aller­dings auch hohen Kos­ten ver­bun­den. Däm­mung, Hei­zun­gen und Roh­re müs­sen in den meis­ten Fäl­len saniert wer­den. Dazu sind Alt­bau­ten häu­fig denk­mal­ge­schützt. Vor dem Kauf eines Alt­baus soll­ten Sie sich daher sorg­fäl­tig infor­mie­ren. Mit einer pro­fes­sio­nel­len Kauf­be­glei­tung gehen Sie auf Num­mer sicher.