Mit der sogenannten Ertragswertberechnung durch das Ertragswertverfahren wird der „Ertragswert“ einer Mietimmobilie berechnet. Dieses Ertragswertverfahren ist unter anderem ein Faktor für die gesamte Wertermittlung einer Immobilie. Das Ertragswertverfahren wird bei allen Objekten, die Mieteinnahmen erwirtschaften, angewendet. So kann von dem zu erwartenden Mietzins über mehrere Jahre auf den Wert der Immobilie geschlossen werden. Steht die nicht selbst genutzte Immobilie also vor einer Veräußerung, wird die Berechnung des Immobilienwertes mittels Ertragswertverfahren umgesetzt. Bei selbst genutzte Immobilie (ohne Ertrag) findet das Ertragswertverfahren in der Regel keine Anwendung. Das sogenannte Vergleichswertverfahren findet hierbei Verwendung.