Mit der Begriff­lich­keit „Miet­aus­fall­wag­nis“ meint man die poten­zi­el­le Gefahr, dass die Mie­te für län­ge­re Zeit aus­bleibt. Dem­nach gehört sie zu den Risi­ken, die Vermieter:innen stets im Blick behal­ten soll­ten. Nicht nur durch unzu­ver­läs­si­ge Mieter:innen kann ein Miet­aus­fall­wag­nis ent­ste­hen, son­dern auch, wenn die Räum­lich­kei­ten bis zur erneu­ten Ver­mie­tung län­ge­re Zeit leer ste­hen bleibt. Schließ­lich blei­ben die lau­fen­den Kos­ten für die Immo­bi­lie gleich.

Zutra­gen­de Kos­ten, um den finan­zi­el­len Ver­lust zu minimieren:

  1. Ver­fah­rens­kos­ten
  2. Voll­stre­ckungs­kos­ten
  3. Kos­ten für Rechtsverfolgung
  4. Kos­ten für Räu­mung und Auf­he­bung des Mietverhältnisses

Es gilt: Je weni­ge Par­tei­en die Gesamt­mie­te auf­brin­gen, des­to höher ist die Gefahr des Mietausfalls.

 

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