Unter dem Begriff „Pacht“ versteht man die Gebrauchsüberlassung eines „Pachtgegenstandes“. Dieser kann zum Beispiel ein Grundstück oder eine Immobilie sein. Der „Pächter“ hat dann das Recht, das gepachtete Objekt zu einer zeitlich begrenzt zu nutzen. Zudem wird ihm das Recht zur „Fruchtziehung“ übertragen. Somit können Sie einen wirtschaftlichen Nutzen aus den Erzeugnissen sowie Einträgen ziehen, die sich aus der Bewirtschaftung des gepachteten Objektes ergeben. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Restaurant handeln oder um ein Feld, durch welches Sie frisches Gemüse oder Getreide verkaufen können. Als Gegenleistung müssen Sie als Pächter den sogenannten „Pachtzins“ an den jeweiligen Verpächter zahlen. Dieser kann während der vereinbarten Pachtzeit nicht einfach vom Verpächter erhöht werden.
Gut zu wissen: Der Verpächter hat das Recht, zusätzlich zu den monatlich festgelegten Zinsen, eine weitere Zahlung von Ihnen zu verlangen. Das hängt wiederum von der Summe des Umsatzes ab, die Sie erwirtschaftet haben.
Wissenswertes:
- Ein Pachtvertrag ähnelt einem Mietverhältnis.
- Als Pächter haben Sie kein Recht, das Objekt unterzuvermieten.
- Die zu zahlende Pacht errechnet man aus dem erwarteten Umsatz, der mithilfe des Objektes generiert wird.
- Im Regelfall werden Nutzflächen in der Landwirtschaft (Obstgärten oder Felder) verpachtet.