Die „Reallast“ meint eine Form der Absicherung beim Kauf sowie Verkauf einer Immobilie, welche im Grundbuch einzutragen ist. Sie bezeichnet daher die Belastung des Grundstückes und sichert somit einer Person das Recht zu, unter bestimmten Voraussetzungen eine wiederkehrende Leistung zu beziehen. Solch eine wiederkehrende Leistung kann von finanzieller Natur sein. Anders als bei einer Grundschuld oder einer Hypothek. Somit kann sie auch aus einer Sach- oder Dienstleistung bestehen.
Wichtig: Die Reallast kann sich mindernd auf den Wert eines Grundstückes auswirken, weshalb diese beim Kauf/ Verkauf mitzuberücksichtigen ist.
Wie können Gläubiger ausstehende Leistungen einfordern?
- Zwangsvollstreckung: Der Gerichtsvollzieher pfändet und verwertet das Einkommen/ Vermögen des Schuldners, bis die Schulden beglichen sind.
- Zwangsverwaltung: Hierbei handelt es sich um die Verwaltung eines Grundstückes, bei welcher die Erträge an die Gläubiger abgeführt werden.
- Zwangsversteigerung: Sie meint die Verwertung einer Sache zur Befriedigung der Gläubiger aus dem Erlös.
- Enteignung: Den Entzug des Eigentums.