Gut­ach­ten­prü­fun­gen (Immo­bi­li­en)

Ein Immo­bi­li­en-Wert­gut­ach­ten zu prü­fen emp­feh­le ich immer dann, wenn das vor­lie­gen­de Gut­ach­ten Zwei­fel am Sach­ver­stand des Gut­ach­ters erweckt oder das Gut­ach­ten offen­sicht­lich von einem Com­pu­ter­pro­gramm erstellt wur­de. (Com­pu­ter­pro­gram­me rech­nen gut, aber sie ver­fü­gen über kei­nen Sachverstand!).
Auch wenn der Ver­dacht besteht, dass es sich bei einem vor­ge­leg­ten Gut­ach­ten um ein Gefäl­lig­keits­gut­ach­ten han­delt kann eine Über­prü­fung Sie vor gro­ßem wirt­schaft­li­chem Scha­den bewahren

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Gutachtenprüfung (Immobiliengutachten)

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