Grund­riss­zeich­nun­gen und Wohnflächenberechnungen

Sie wol­len Ihre Immo­bi­lie ver­mie­ten oder ein Haus oder eine Woh­nung kau­fen? Dann spielt das The­ma der Wohn­flä­chen­be­rech­nung eine wich­ti­ge Rol­le für Sie. Auf der Grund­la­ge die­ser wird der Ver­kaufs­preis oder die Höhe der Mie­te bestimmt. Auch beim Haus­bau, der Bau­fi­nan­zie­rung oder für Haus­rats­ver­si­che­run­gen spielt die Berech­nung der Wohn­flä­che eine ent­schei­den­de Rol­le. Daher ist es rat­sam, eine Wohn­flä­chen­be­rech­nung recht­zei­tig in Auf­trag zu geben. Als erfah­re­ner Immo­bi­li­en­gut­ach­ter ken­nen wir uns mit der Berech­nung der tat­säch­li­chen Wohn­flä­che aus. Dabei gehen wir stets gemäß der Wohn­flä­chen­ver­ord­nung (WoFlV) vor. Erfah­ren Sie hier mehr zur Wohn­flä­chen­be­rech­nung oder neh­men Sie direkt Kon­takt zu uns auf!

Ihr Ansprech­part­ner

War­um ist die Wohn­flä­chen­be­rech­nung notwendig?

Bis vor eini­gen Jah­ren gaben sich vie­le Ban­ken im Rah­men der Bau­fi­nan­zie­rung noch mit selbst gezeich­ne­ten Grund­ris­sen und selbst ver­mes­se­nen Wohn­flä­chen zufrie­den. Das hat sich in den letz­ten Jah­ren geän­dert. Gera­de bei älte­ren Woh­nun­gen und Häu­sern kommt es vor, dass die­se Doku­men­te ver­lo­ren gegan­gen sind oder auf­grund von bau­li­chen Ver­än­de­run­gen nicht mehr mit den tat­säch­li­chen Gege­ben­hei­ten über­ein­stim­men. Für die­sen Fall bie­ten wir die Erstat­tung einer qua­li­fi­zier­ten Flä­chen­be­rech­nung gemäß Wohn­flä­chen­ver­ord­nung, nach Auf­maß oder ggf. vor­han­de­nen Bestands­plä­nen an. Auf Wunsch zeich­nen wir die ent­spre­chen­den Grund­ris­se bemaßt und maß­stabs­ge­treu dazu.

Was gehört zur Wohnfläche?

Grund­sätz­lich zäh­len alle anre­chen­ba­ren Grund­flä­chen der Räu­me zur Wohn­flä­che, die aus­schließ­lich zur Woh­nung oder zum Haus gehö­ren. Dazu zäh­len unter ande­rem das Bade­zim­mer, Küche, Schlaf­zim­mer, Kin­der­zim­mer, Ess­zim­mer, Flur und das Wohn­zim­mer. Aber auch beson­de­re Räu­me, wie ein Fit­ness­raum oder ein Win­ter­gar­ten, zäh­len zur berech­ne­ten Wohn­flä­che. Wenn Sie einen Bal­kon, Ter­ras­se oder eine Dach­ter­ras­se besit­zen, wer­den die­se mit bis zur Hälf­te ihrer eigent­li­chen Flä­che zur Wohn­flä­che gezählt. Abstell­räu­me oder ande­re Flä­chen, die sich außer­halb des Hau­ses oder der Woh­nung befin­den, wer­den nicht berück­sich­tigt. Dazu zäh­len etwa Gara­gen oder Heizungsräume.

Wie wird die Wohn­flä­che berechnet?

Es gibt meh­re­re Metho­den, die bei der kor­rek­ten Berech­nung der Wohn­flä­che ver­wen­det wer­den kön­nen. Dabei gibt es auf dem frei­en Immo­bi­li­en­markt kei­ne vor­ge­schrie­be­ne Metho­de. Ver­mie­ter und Ver­käu­fer kön­nen also frei wäh­len. Nur beim öffent­lich geför­der­ten Woh­nungs­bau ist die Berech­nung nach der Wohn­flä­chen­ver­ord­nung WoFlV vor­ge­schrie­ben. Die­se Metho­de gibt es seit dem 1. Janu­ar 2004 und wird auch in der Pra­xis am häu­figs­ten angewendet.

Wohn­flä­chen­be­rech­nung nach Wohn­flä­chen­ver­ord­nung WoFlV

Nach die­ser Metho­de setzt sich die Wohn­flä­che aus der Grund­flä­che der Wohn­räu­me zusam­men. Aller­dings wer­den bestimm­te Flä­chen bei der Berech­nung abge­zo­gen. Ent­schei­dend ist hier­bei die Raum­hö­he. Bei einem bis zwei Metern Höhe wer­den Flä­chen zu 50 Pro­zent ange­rech­net, alle Flä­chen über zwei Meter Höhe wer­den zu 100 Pro­zent berech­net. Sie besit­zen auch Dach­schrä­gen? Wenn die Flä­che unter der Schrä­ge maxi­mal einen Meter hoch ist, wird die­se nicht berech­net. Auch Hei­zungs­räu­me, Schorn­stei­ne und frei­ste­hen­de Pfei­ler zäh­len hier nicht zur Wohnfläche.

Wohn­flä­chen­be­rech­nung nach DIN 277

Die­se Art der Berech­nung wird haupt­säch­lich für Grund­flä­chen im Hoch­bau ver­wen­det und eig­net sich in dem Sin­ne nicht zur Wohn­flä­chen­be­rech­nung. Aller­dings wird sie genau des­halb ger­ne von Ver­mie­tern und Ver­käu­fern ver­wen­det, da hier­bei die größt­mög­li­che Flä­che berech­net wird. Wenn der Ver­mie­ter nach DIN 277 vor­geht, wer­den auch Bal­ko­ne, Ter­ras­sen, Kel­ler­räu­me sowie die Flä­chen unter den Dach­schrä­gen zu 100 Pro­zent mitberechnet.

Wohn­flä­chen­be­rech­nung nach DIN 283

DIN 283 wur­de im Jahr 1983 außer Kraft gesetzt und wird daher nur noch sehr sel­ten ver­wen­det. Hier wer­den auch Räu­me, die nicht zur direk­ten Wohn­flä­che zäh­len, mit­be­rech­net. Dazu gehö­ren vor­wie­gend Gara­gen und Hei­zungs­räu­me. Bis zur Ein­füh­rung der WoFlV ori­en­tier­ten sich vie­le an der Zwei­ten Berech­nungs­ver­ord­nung. Die­se beschreibt die Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nung des Wohn­raums und errech­net die Kos­ten­mie­te. Also alle anfal­len­den Kos­ten inklu­si­ve der Ver­zin­sung des Eigenkapitals.

Kor­rek­te Anga­ben erstellen

Wie Sie sehen, füh­ren die Berech­nungs­ver­fah­ren alle zu unter­schied­li­chen Ergeb­nis­sen. Teil­wei­se kommt es zu Dif­fe­ren­zen bei der Wohn­flä­che von bis zu 40%. Als Eigen­tü­mer soll­ten Sie daher doku­men­tie­ren, wel­che Metho­de Sie ver­wen­det haben. Als Mie­ter soll­ten Sie die im Miet­ver­trag ange­ge­be­ne Wohn­flä­che über­prü­fen las­sen. Vor der Unter­zeich­nung des Miet­ver­trags gibt Ihnen die Wohn­flä­che eine Über­sicht über die Raum­auf­tei­lung, sodass Sie Schritt für Schritt die Auf­tei­lung Ihrer Möbel pla­nen kön­nen. Hier­zu ist vor allem auch eine Grund­riss­zeich­nung hilf­reich, die wir eben­so ger­ne für Sie erstellen.

Was ist der Grundriss?

Beim Grund­riss han­delt es sich um die Zeich­nung eines Gebäu­des von oben gese­hen. Hier sind alle Räu­me, nicht tra­gen­de und tra­gen­de Wän­de sowie Fens­ter- und Tür­öff­nun­gen ein­ge­zeich­net. Auch Bal­ko­ne, Ter­ras­sen und Log­gia kön­nen in den Grund­riss ein­ge­zeich­net wer­den, um das jewei­li­ge Objekt opti­mal dar­zu­stel­len. Abhän­gig von dem Zweck des Grund­ris­ses (Skiz­ze, Vor-Ent­wurf oder Ent­wurf) wer­den auch die Maße ein­ge­zeich­net. Dazu gehört dann die Län­ge der ein­zel­nen Wän­de, die Wand­di­cken sowie die Brei­te. Die Dar­stel­lung des Grund­ris­ses erfolgt meis­tens im Maß­stab 1:100 oder 1:50. Natür­lich gibt es diver­se Vor­la­gen online, die zur Grund­riss­zeich­nung ver­wen­det wer­den. Aller­dings emp­feh­len wir die pro­fes­sio­nel­le Zeich­nung eines Grund­ris­ses, um fal­sche Anga­ben bei den ein­zel­nen Räu­men zu vermeiden.

Grundrisszeichnungen und Wohnflächenberechnungen

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Fra­gen zu die­sem The­ma haben, steht Frau Yase­min Yil­diz für eine aus­führ­li­che Bera­tung und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung. Rufen Sie uns ger­ne an. Sie kön­nen eben­falls eine Mail schrei­ben oder unser Kon­takt­for­mu­lar benutzen.
Bit­te geben Sie den Hin­weis „Grund­riss­zeich­nung“ oder „Wohn­flä­chen­be­rech­nung“ und Ihre Kon­takt­da­ten mit an. Dann mel­den wir uns zeit­nah bei Ihnen.

Kon­tak­tie­ren Sie uns!