Als Gemeinbedarfsfläche bezeichnet man Flächen, die nur zum öffentlichen Zweck, also nicht privatwirtschaftlich, genutzt werden dürfen. Wenn diese Flächen ihre dazu nötigen Eigenschaften verlieren oder der Gemeinbedarf nicht mehr besteht, bezeichnet man sie als abgehende Gemeinbedarfsfläche. Um den Wert einer abgehenden Gemeinbedarfsfläche zu berechnen, ist ein Wertgutachten nötig. Der Wert hängt besonders davon ab, wozu die Fläche in Zukunft genutzt werden soll. Sind etwa Rückbauarbeiten nötig, können sich diese negativ auf den Wert der Fläche auswirken. Abschläge werden je nach zukünftiger Nutzungsdauer und nötiger Freilegung berechnet.