Als Gemein­be­darfs­flä­che bezeich­net man Flä­chen, die nur zum öffent­li­chen Zweck, also nicht pri­vat­wirt­schaft­lich, genutzt wer­den dür­fen. Wenn die­se Flä­chen ihre dazu nöti­gen Eigen­schaf­ten ver­lie­ren oder der Gemein­be­darf nicht mehr besteht, bezeich­net man sie als abge­hen­de Gemein­be­darfs­flä­che. Um den Wert einer abge­hen­den Gemein­be­darfs­flä­che zu berech­nen, ist ein Wert­gut­ach­ten nötig. Der Wert hängt beson­ders davon ab, wozu die Flä­che in Zukunft genutzt wer­den soll. Sind etwa Rück­bau­ar­bei­ten nötig, kön­nen sich die­se nega­tiv auf den Wert der Flä­che aus­wir­ken. Abschlä­ge wer­den je nach zukünf­ti­ger Nut­zungs­dau­er und nöti­ger Frei­le­gung berechnet.