Als Abmahnung wird grundsätzlich eine Maßnahme bezeichnet, welche den Vertragspartner (Mieter) auf ein Fehlverhalten seinerseits aufmerksam macht.
Der Vertragspartner wird so aufgefordert, sein Fehlverhalten zu unterlassen, eine eigenständige Rechtswirkung erfolgt durch eine Abmahnung vorerst nicht.
In einigen Rechtsverhältnissen (Bsp. § 286 BGB) jedoch, wird eine Abmahnung eingereicht, um folgend eine Rechtswirkung erreichen zu können.
Eine Abmahnung fungiert zudem als Beweis und erhöht somit die Chancen einer wirksamen fristlosen Kündigung. Eine solche fristlose Kündigung ist sonst nur in Ausnahmefällen möglich.