Ein Abstellraum sollte in jeder Wohnung vorhanden sein. Dieser kann auch durch einen Einbauschrank gegeben sein. Befindet sich der Abstellraum in der Wohnung, wird er zur Wohnfläche hinzugerechnet. Auch Kellerräume, Schuppen oder Dachböden werden als Abstellräume gezählt. Diese müssen allerdings ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten werden, damit sie in die Miete einbezogen werden können. Werden diese Abstellräume nicht im Mietvertrag berücksichtigt, ist die Lagerung seitens des Mieters rechtlich nicht gesichert. Der Vermieter kann also jederzeit die Räumung dieser Abstellräume fordern.
Sie sind Vermieter? Die Einrichtung von Keller- oder Dachräumen steigert den Wert Ihrer Immobilie. Auch vor dem Kauf einer Immobilie sollten Abstellräume nicht übersehen werden. Sie suchen nach professioneller Unterstützung? Wir sind Ihr Partner rund um Kaufbegleitung, Verkaufsvorbereitung und Wertanalysen.