Die all­ge­mei­ne bau­auf­sicht­li­che Zulas­sung (kurz abZ) prüft Bau­pro­duk­te und Bau­ar­ten auf ihre Ver­wend­bar­keit. Umgangs­sprach­lich ist die­se bes­ser bekannt als Zulas­sungs­be­scheid. Die Zulas­sun­gen wer­den von der deut­schen Zulas­sungs- und Geneh­mi­gungs­stel­le für Bau­pro­duk­te und Bau­ar­ten ausgestellt.

In der abZ wer­den Eigen­schaf­ten wie Ver­wen­dungs­be­reich, Ver­ar­bei­tung, Lage­rung, Trans­port, Kenn­zeich­nung und Über­ein­stim­mungs­be­stä­ti­gung fest­ge­legt. Eine all­ge­mei­ne bau­auf­sicht­li­che Zulas­sung wird auf Antrag des Her­stel­lers oder Anbie­ter der Bau­pro­duk­te ange­fragt. Dazu sind in der Regel expe­ri­men­tel­le Unter­su­chun­gen und eine gut­ach­ter­li­che Stel­lung­nah­me vorzuweisen.

Die Bau­art und ein­ge­setz­ten Bau­pro­duk­te kön­nen den Wert einer Immo­bi­lie beein­flus­sen. Ein Wert­gut­ach­ten gibt Ihnen Ein­sicht in den Wert Ihrer Immobilie.