Als Anbau­ten wer­den Ver­grö­ße­run­gen des Wohn­rau­mes bezeich­net. Die­se stei­gern den Wert einer Immo­bi­lie. Dar­un­ter zäh­len Win­ter­gär­ten, Gara­gen und der gene­rel­le Bau von zusätz­li­chen Räu­men. Anbau­ten mit einer mitt­le­ren Wand­hö­he bis zu 3 Metern und einer Grund­flä­che von bis zu 30 Qua­drat­me­tern sind in der Regel geneh­mi­gungs­frei. Für grö­ße­re Anbau­ten wer­den Bau­ge­neh­mi­gun­gen benö­tigt. Vor jeden Anbau soll­ten Sie das zustän­di­ge Bau­auf­sichts­amt und einen Archi­tek­ten infor­mie­ren, um spä­te­re Kom­pli­ka­tio­nen zu vermeiden.

Ist eine Bau­ge­neh­mi­gung not­wen­dig, müs­sen Denk­mal­schutz, Natur­schutz, Nach­bar­schafts­recht und Sanie­rungs­recht berück­sich­tigt wer­den, bevor eine Geneh­mi­gung aus­ge­stellt wer­den kann. Ein Anbau soll­te also stets gut geplant und vor­be­rei­tet wer­den. Mit unse­ren Grund­riss­zeich­nun­gen und Wohn­flä­chen­be­rech­nun­gen kön­nen wir Sie bei der Pla­nung Ihres Anbaus unterstützen.