Als Ange­bot bezeich­net man die Bereit­schafts­er­klä­rung von Bau­fir­men, Hand­wer­kern oder Lie­fe­ran­ten auf ein Aus­schrei­ben von Bau­vor­ha­ben. Im Ange­bot sind die bestimm­ten Bau­leis­tun­gen sowie die dazu nöti­gen Kos­ten ange­ge­ben. Die­se sind ver­bind­lich und kön­nen im Nach­hin­ein nicht vom Bie­ter ver­än­dert wer­den. Ver­zö­gert sich das Bau­vor­ha­ben so lang, dass sich die Prei­se wesent­lich ver­än­dern, kön­nen Ange­bo­te ange­passt wer­den. Dies ist aller­dings nur in Aus­nah­men der Fall.

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