Ein Archi­tekt stellt dem Bau­her­ren sei­ne Leis­tun­gen in Form von Hono­ra­ren in Rech­nung. Zu den Leis­tun­gen zäh­len unter ande­rem das Zeich­nen von Bau- und Werk­plä­nen, Bau­be­rech­nun­gen und die Koor­di­na­ti­on der Bau­ar­bei­ten. Das Gesamt­ho­no­rar ist im Archi­tek­ten­ver­trag festgehalten.

Wie viel ein Archi­tek­ten­ho­no­rar kos­ten darf, ist in der Hono­rar­ord­nung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re, kurz HOAI, gere­gelt. Bei einer Voll­be­auf­tra­gung des Archi­tek­ten soll­te der Hono­rar etwa 10 % der Gebäu­de­kos­ten betra­gen. Je nach Auf­ga­ben­kom­ple­xi­tät, Anzahl der Ein­zel­auf­ga­ben und Höhe der anzu­rech­nen­den Kos­ten kann der Archi­tek­ten­ho­no­rar ange­passt werden.

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