Da zwischen dem Kaufvertrag und der offiziellen Eintragung als Eigentümer im Grundbuch viel Zeit vergeht, wird der Käufer nach unterzeichnetem Vertrag vor dem doppelten Verkauf der Immobilie geschützt. Hier kommt die Auflassungsvormerkung zum Einsatz. Ohne die Vormerkung wäre es möglich, dass der Verkäufer die Immobilie mehreren Interessenten anbietet. Auch Grundschulden könnten so beliehen werden.
Daher wird der Käufer vor dem offiziellen Eintrag als Eigentümer direkt nach Unterzeichnung des Kaufvertrages im Grundbuch als Auflassungsberechtigter eingetragen. Für jeden weiteren Schritt, der die Immobilie betrifft, muss der Käufer damit seine Zustimmung geben. Er ist somit rechtlich abgesichert und geschützt vor Weiterverkäufen oder unabgesprochenen Änderungen.
Was kostet eine Auflassungsvormerkung?
Die Kosten für eine Auflassungsvormerkung orientieren sich am Kaufvertrag und der Grundbucheintragungsgebühr. In der Regel handelt es sich um etwa die Hälfte der Grundbucheintragungsgebühr, welche bei 1,1 Prozent des Kaufpreises der Immobilie liegt. Allerdings muss jeder Eintrag in das Grundbuch notariell beglaubigt werden, wodurch zusätzliche Kosten nötig sind. Diese hängen vom jeweiligen Kammertarif ab.