Unter einem „Bau­trä­ger“ ver­steht man in der Immo­bi­li­en­bran­che ein Unter­neh­men, wel­ches Wohn­ge­bäu­de oder Gewer­be her­stellt, die dar­auf­hin ver­kauft wer­den. Der Bau­trä­ger unter­schei­det sich von dem her­kömm­li­chen „Bau­un­ter­neh­mer“ dar­in, dass er auf eige­nen Grund­stü­cken baut. Er spielt dem­nach mit einem gewis­sen Risi­ko, da er in das Pro­jekt inves­tiert, ohne die Garan­tie zu haben, dass sei­ne Immo­bi­li­en auch ver­kauft wer­den. Um dann die Immo­bi­li­en an poten­zi­el­le Kund:innen zu ver­trei­ben, wer­den meis­tens Immobilienmakler:innen ins Boot geholt.

Wich­tig: Der Bau­trä­ger ist laut der Defi­ni­ti­on des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches ein Unter­neh­mer. Er erwirbt unbe­bau­te Grund­stü­cke, wel­che er anschlie­ßend bebaut, mit dem Ziel, Pro­fit zu erzielen.

Wor­auf man unbe­dingt bei einem Bau­trä­ger ach­ten sollte:

  1. Ach­ten Sie dar­auf, wie lan­ge das Unter­neh­men bereits sein Geschäft als Bau­trä­ger betreibt und wie erfolg­reich es damit ist. Prü­fen Sie daher, ob und wel­che Refe­ren­zen zu ver­gan­ge­nen Pro­jek­ten das Unter­neh­men vor­wei­sen kann.
  2. Auch die Boni­tät stellt ein wich­ti­ges Kri­te­ri­um bei der Ent­schei­dung für einen Bau­trä­ger dar. Denn im Fal­le einer unzu­rei­chen­den Boni­tät besteht ten­den­zi­ell immer die Gefahr, dass es in der Abwick­lung des Pro­jek­tes zu uner­wünsch­ten Ver­zö­ge­run­gen kommt. Im schlimms­ten Fall kann es auch zu nicht erbrach­ten Leis­tun­gen kom­men, was sowohl Geld als auch Ner­ven kos­tet. Daher vor­ab immer die Boni­täts­aus­kunft überprüfen.

 

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