Unter „bezugsfertig“ versteht man, dass sich die Wohnung in einem Zustand befindet, welcher den künftigen Mieter:innen das Beziehen und somit das dauerhafte Bewohnen der Immobilie erlaubt. Genauer gesagt bedeutet das, dass die Wohnung in ihrer vorgesehenen Funktion entsprechend genutzt werden können muss. Von diesem Aspekt hängt sogar oft die Fälligkeit des Kaufpreises für einen Bau ab. Sollte das Mietobjekt zum vereinbarten Termin nicht bezugsfertig sein, so stehen den Mieter:innen unterschiedliche Rechte zu, darunter auch das Kündigungsrecht.
Welche Aspekte fallen unter der vorgesehenen Funktion einer Immobilie?
- Zugang zum Wohnobjekt muss gesichert sein, dazu zählen das Treppenhaus, Aufzüge sowie Garagen
- Auch müssen die Objektinneren Elektro‑, Sanitär- sowie Heizungseinrichtungen funktionsfähig installiert sein
- Fenster und Türen müssen zum Bezugsdatum eingebaut sein
- Dies gilt auch für gravierende Malerarbeiten (kleinere Ausbesserungsarbeiten fallen hier nicht runter)
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