Unter „bezugs­fer­tig“ ver­steht man, dass sich die Woh­nung in einem Zustand befin­det, wel­cher den künf­ti­gen Mieter:innen das Bezie­hen und somit das dau­er­haf­te Bewoh­nen der Immo­bi­lie erlaubt. Genau­er gesagt bedeu­tet das, dass die Woh­nung in ihrer vor­ge­se­he­nen Funk­ti­on ent­spre­chend genutzt wer­den kön­nen muss. Von die­sem Aspekt hängt sogar oft die Fäl­lig­keit des Kauf­prei­ses für einen Bau ab. Soll­te das Miet­ob­jekt zum ver­ein­bar­ten Ter­min nicht bezugs­fer­tig sein, so ste­hen den Mieter:innen unter­schied­li­che Rech­te zu, dar­un­ter auch das Kündigungsrecht.

Wel­che Aspek­te fal­len unter der vor­ge­se­he­nen Funk­ti­on einer Immobilie?

  • Zugang zum Wohn­ob­jekt muss gesi­chert sein, dazu zäh­len das Trep­pen­haus, Auf­zü­ge sowie Garagen
  • Auch müs­sen die Objekt­in­ne­ren Elektro‑, Sani­tär- sowie Hei­zungs­ein­rich­tun­gen funk­ti­ons­fä­hig instal­liert sein
  • Fens­ter und Türen müs­sen zum Bezugs­da­tum ein­ge­baut sein
  • Dies gilt auch für gra­vie­ren­de Maler­ar­bei­ten (klei­ne­re Aus­bes­se­rungs­ar­bei­ten fal­len hier nicht runter)

 

Ihnen erüb­ri­gen sich wei­te­re Fra­gen zur Bezugs­fer­tig­keit einer Immo­bi­lie, da Sie mit dem Gedan­ken spie­len, Ihre gekauf­ten Räum­lich­kei­ten in Zukunft zu ver­mie­ten? Ger­ne bera­ten wir Sie dazu! Zu unse­rem Leis­tungs­ka­ta­log gehö­ren unter ande­rem die Kauf­be­glei­tung sowie das Wert­gut­ach­ten. Jetzt unver­bind­lich informieren!