„Frei finanzierte Wohnungen“ sind weder öffentlich gefördert noch als steuerbegünstigt anerkannt. Demnach sind sie auch keinen Bedingungen unterworfen. Mit anderen Worten, frei finanzierte Immobilien wurden vom Bauherrn unter Verwendung seines Eigenkapitals/ seiner Hypothek erstellt. Zudem darf man in diesem Fall über seine Mieter:innen frei auswählen. Das heißt aber nicht, dass es in Sachen Miete sowie Mieterhöhung keinerlei Grenzen gibt. Hierbei gilt es, sich ans Mietrecht zu halten.
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