„Frei finan­zier­te Woh­nun­gen“ sind weder öffent­lich geför­dert noch als steu­er­be­güns­tigt aner­kannt. Dem­nach sind sie auch kei­nen Bedin­gun­gen unter­wor­fen. Mit ande­ren Wor­ten, frei finan­zier­te Immo­bi­li­en wur­den vom Bau­herrn unter Ver­wen­dung sei­nes Eigenkapitals/ sei­ner Hypo­thek erstellt. Zudem darf man in die­sem Fall über sei­ne Mieter:innen frei aus­wäh­len. Das heißt aber nicht, dass es in Sachen Mie­te sowie Miet­erhö­hung kei­ner­lei Gren­zen gibt. Hier­bei gilt es, sich ans Miet­recht zu halten.

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