„Teil­flä­chen“, auch unselbst­stän­di­ge Flä­chen genannt, sind für gewöhn­lich von einer wirt­schaft­li­chen Ein­heit abge­trennt. Zu die­sen unselbst­stän­di­gen Flä­chen zäh­len Vorland‑, Vorderland‑, Vorgarten‑, Sei­ten­land- sowie Hin­ter­land-Flä­chen. All die­se Flä­chen kön­nen sowohl bebaut als auch nicht bebaut sein. Sie kön­nen genau­so nicht bebau­bar oder sogar beschränkt sein. Damit möch­te man errei­chen, dass der Gemein­be­darf erfüllt wer­den kann.

Wie ermit­telt man den Wert einer Teilfläche?

Mit­tels der „Dif­fe­renz­wert­me­tho­de“ kann man die­sen Wert berech­nen. Im ers­ten Schritt wer­den die Ver­mö­gens­vor- und ‑nach­tei­le berück­sich­tigt. Wenn dies erfolgt ist, wird der Wert des Grund­stü­ckes vor einer Abtre­tung ermit­telt. Gleich im Anschluss ver­gleicht man das Ergeb­nis mit dem Wert des Restgrundstückes.

 

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