Unter der „Indexmiete“ versteht man in der Immobilienbranche eine variable Miete für den Wohn- oder Gewerberaum. Hierbei wird der zu entrichtende Mietzins nicht von dauerhaften Preisen bestimmt. Stattdessen wird er an bestimmte Faktoren gekoppelt. Das Fundament hierfür bildet die Grundmiete. Zudem ist den Vertragsparteien selbst überlassen, um welche konkreten Faktoren es sich hier handelt.
Wichtig: Die Höhe der Indexmiete orientiert sich an den Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland.
So ermittelt das Statistische Bundesamt den Preisindex für die Lebenshaltung. Es stellt diesen in Form des Verbraucherpreisindexes, kurz VPI, dar. Die Miete steigt automatisch, sobald sich dieser Index erhöht. Das heißt, die Miete und der VPI stehen in Relation zueinander. Wenn der Mietvertrag eine Indexmiete vorsieht, ist man als Vermieter:in dazu angehalten, die Mieter:innen im Vorfeld über die Mieterhöhung in Kenntnis zu setzen. Diese Mitteilung erfolgt in Textform.
Wichtig: Es muss mindestens ein Jahr zwischen zwei Mieterhöhungen liegen.
Konkrete Auswirkungen der Indexmiete:
Vorteil: Es folgen keine Mieterhöhungen, welche sonst aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete oder aufgrund von Modernisierungen anfallen würden. Achtung: Das gilt nicht für gesetzlich vorgeschriebene Sanierungsmaßnahmen.
Nachteil: Für gewöhnlich steigt die Indexmiete jährlich an.
Wie berechnet man die Indexmiete?
(neuer Indexstand/ alter Indexstand x 100) – 100= prozentuale Indexsteigerung
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