Unter der „Index­mie­te“ ver­steht man in der Immo­bi­li­en­bran­che eine varia­ble Mie­te für den Wohn- oder Gewer­be­raum. Hier­bei wird der zu ent­rich­ten­de Miet­zins nicht von dau­er­haf­ten Prei­sen bestimmt. Statt­des­sen wird er an bestimm­te Fak­to­ren gekop­pelt. Das Fun­da­ment hier­für bil­det die Grund­mie­te. Zudem ist den Ver­trags­par­tei­en selbst über­las­sen, um wel­che kon­kre­ten Fak­to­ren es sich hier handelt.

Wich­tig: Die Höhe der Index­mie­te ori­en­tiert sich an den Lebens­hal­tungs­kos­ten aller pri­va­ten Haus­hal­te in Deutschland.

So ermit­telt das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt den Preis­in­dex für die Lebens­hal­tung. Es stellt die­sen in Form des Ver­brau­cher­preis­in­de­xes, kurz VPI, dar. Die Mie­te steigt auto­ma­tisch, sobald sich die­ser Index erhöht. Das heißt, die Mie­te und der VPI ste­hen in Rela­ti­on zuein­an­der. Wenn der Miet­ver­trag eine Index­mie­te vor­sieht, ist man als Vermieter:in dazu ange­hal­ten, die Mieter:innen im Vor­feld über die Miet­erhö­hung in Kennt­nis zu set­zen. Die­se Mit­tei­lung erfolgt in Textform.

Wich­tig: Es muss min­des­tens ein Jahr zwi­schen zwei Miet­erhö­hun­gen liegen.

Kon­kre­te Aus­wir­kun­gen der Indexmiete:

Vor­teil: Es fol­gen kei­ne Miet­erhö­hun­gen, wel­che sonst auf­grund der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te oder auf­grund von Moder­ni­sie­run­gen anfal­len wür­den. Ach­tung: Das gilt nicht für gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Sanierungsmaßnahmen.

Nach­teil: Für gewöhn­lich steigt die Index­mie­te jähr­lich an.

Wie berech­net man die Indexmiete?

(neu­er Indexstand/ alter Index­stand x 100) – 100= pro­zen­tua­le Indexsteigerung

 

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