Unter einer „Instand­hal­tung“ ver­steht man alle Maß­nah­men, die not­wen­dig sind, um den ursprüng­li­chen Zustand eines Objekts auf­recht­zu­er­hal­ten, damit sei­ne Funk­ti­ons­fä­hig­keit nicht ein­ge­schränkt ist. In fol­gen­de Aspek­te wird die Instand­hal­tung unter­teilt: Inspek­ti­on, Instand­set­zung und Ver­bes­se­rung.

Um den Wert einer Immo­bi­lie dau­er­haft zu sichern, ist eine Instand­hal­tung vonnöten.

Anfal­len­de Kosten:

  1. Grund­steu­er: Grund­sätz­lich erhebt der Staat für jedes Grund­stück eine „Grund­steu­er“, wel­che sich aus Grö­ße und Lage des Grund­stücks, der Art der Bebau­ung sowie dem Bau­jahr zusammensetzt.
  2. Müll- und Abwas­ser­ge­büh­ren: Müll­ge­büh­ren rich­ten sich nach dem Volu­men der Abfall­ei­mer. Abwas­ser­ge­büh­ren wer­den mit­tels des Frisch­was­ser-Ver­brauchs eines Haus­hal­tes ermittelt.
  3. Ver­si­che­run­gen: Dar­un­ter fal­len die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, die Ele­men­tar­ver­si­che­rung und die Hausratsversicherung.
  4. Strom‑, Was­ser- und Heiz­kos­ten: Berech­net wer­den die­se nach dem indi­vi­du­el­len Ver­brauch, wer über ener­gie­spa­ren­de Hei­zungs- und Was­ser­sys­te­me ver­fügt, spart lang­fris­tig Geld.
  5. Repa­ra­tu­ren: Es fal­len nicht nur Kos­ten für die regel­mä­ßi­ge Hei­zungs­war­tung und den Schorn­stein­fe­ger an, son­dern auch für die Instand­hal­tung von ande­ren Gebäu­de­tei­len (je nach Alter und Zustand).

Richt­wer­te, an denen Sie sich grob ori­en­tie­ren können:

  • Nach 5 bis 15 Jah­ren: Es ist Zeit für einen Tape­ten­wech­sel, im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes. Ein neu­er Außen­an­strich sowie Dach­ein­de­ckun­gen (bei Flä­chen­dä­chern) sind eben­falls empfehlenswert
  • Nach 20 bis 30 Jah­ren: Die Hei­zung, Bäder, Dach­rin­nen, Fall­roh­re und die Ein­bau­kü­che soll­ten erneu­ert werden.
  • Nach 30 bis 50 Jah­ren: Moder­ni­sie­rung von Fens­tern und Haus­tür erfor­der­lich. Dach­an­schlüs­se sowie Außen­putz soll­ten auch in Angriff genom­men werden.