Ein „Katas­ter­amt“ ist eine amt­li­che Stel­le, die die Regis­ter über alle Grund­stü­cke eines bestimm­ten Bezir­kes führt. Es kann sich hier­bei um eine staat­li­che oder kom­mu­na­le Behör­de han­deln. Mit ande­ren Wor­ten: Ein Katas­ter­amt ist ein Ver­mes­sungs­amt, wel­ches haupt­säch­lich fürs Ver­mes­sen von Grund­stü­cken zustän­dig ist. Eben­falls ist das Ver­mes­sungs­amt für die amt­li­che Kar­to­gra­fie­rung von See­ge­bie­ten und Land­schaf­ten zuständig.

Gut zu wis­sen: Ver­mes­sungs­äm­ter sind wich­tig, da die dort auf­be­wahr­ten Flur­kar­ten die Grund­stück­grö­ßen und deren Eigen­schaf­ten anzeigen.

Die Bezeich­nung für das Katas­ter­amt kann von Bun­des­land zu Bun­des­land vari­ie­ren. Ange­fan­gen vom „Amt für Boden­ma­nage­ment“ bis hin zum „Flur­stück“, wie man es im Nor­den nennt. Zudem wird auch wie folgt genannt:

  • Lie­gen­schafts­ka­tas­ter
  • Ver­mes­sungs­amt

Auf­ga­ben­be­rei­che:

  1. Es gibt Aus­kunft über die genaue Grö­ße eines Flur­stücks, so kön­nen sich poten­zi­el­le Eigentümer:innen vor­ab informieren.
  2. Es ver­misst Grund­stü­cke und dar­auf befind­li­che Gebäude.
  3. Zudem bear­bei­tet es die Ergeb­nis­se von Flur­be­rei­ni­gun­gen oder Umlegungen.
  4. Es wer­tet Ver­mes­sun­gen aus, um somit Grund­stücks­gren­zen neu zu kartografieren.
  5. Dar­über hin­aus wer­den Mess­da­ten und Eigen­schaf­ten von Gebäuden/ Flur­stü­cken in Land­kar­ten eingetragen.
  6. Erstellt Urkun­den, wie etwa den Grund­buch­aus­zug, den Bebau­ungs­plan und Co.