Ein­fach aus­ge­drückt, beschreibt die „Gemar­kung“ das Gebiet, in wel­chem sich ein Grund­stück befin­det (ist im Grund­buch ver­merkt). Genau­er gesagt, wird als „Gemar­kung“ eine Flä­che bezeich­net, die sich aus meh­re­ren Flu­ren (= Nut­zungs­flä­chen einer Sied­lung) zusam­men­setzt. Die­se Flu­re bestehen aus meh­re­ren Grund­stü­cken. Für gewöhn­lich sind Gemar­kun­gen nach der Ort­schaft benannt, die sich auf die­ser Flä­che befin­det. Zudem ist das gesam­te Bun­des­ge­biet in diver­se Gemar­kun­gen mit ein­zel­nen Num­mern unterteilt.

Gut zu wis­sen: Die Gemar­kung eines Grund­stücks kann beim „Geo­por­tal“ des jewei­li­gen Bun­des­lan­des erfragt werden.

Schwen­ker in die Geschichte:

Der Begriff „Mar­kung“, wel­cher aus dem Mit­tel­al­ter stammt, wur­de damals als Syn­onym für „Gren­ze“ benutzt. Bestimm­te, zusam­men­hän­gen­de Gebie­te wur­den so bezeich­net. Spä­ter (ab den 1930er Jah­ren) wur­de der Begriff dann von dem Wort „Gemar­kung“ abge­löst. Grund hier­für war die Ein­füh­rung des Lie­gen­schafts­ka­tas­ters (= amt­li­ches Grundstücksverzeichnis).