Das „Dar­le­hen“ ist eine Unter­form des Kre­dits, bedeu­tet, es han­delt sich hier­bei um einen schuld­recht­li­chen Ver­trag, durch wel­chen Sie als Darlehensnehmer:in Geld erhal­ten. Cha­rak­te­ris­tisch für das Dar­le­hen ist, dass es über einen bestimm­ten (meist lang­fris­ti­gen) Zeit­raum abge­schlos­sen wird.
Der Geld­ge­ber kann ent­we­der die Bank oder aber eine pri­va­te Per­son sein. Die­se ver­pflich­tet sich dazu, Ihnen (dem Dar­le­hens­neh­mer) einen gewis­sen Geld­be­trag zur Ver­fü­gung zu stel­len. Der Dar­le­hens­ge­ber (Bei­spiel: Bank) stellt dafür bestimm­te Rah­men­be­din­gun­gen auf, in die­sem Fall Zin­sen, wel­che Sie zusätz­lich zuzah­len haben. Ist die Frist abge­lau­fen, muss der gelie­he­ne Geld­be­trag zurück­ge­zahlt sein.

Arten von Darlehen:

  1. Hypo­the­ken­dar­le­hen: Es ergibt sich aus einem Grund­pfand­recht auf eine Immo­bi­lie/ ein Grundstück.
  2. Immo­bi­li­en­dar­le­hen: Wird spe­zi­ell für den Kauf einer Immo­bi­lie ausgegeben.
  3. Bau­spar­dar­le­hen: Läuft über die Bau­spar­kas­se, wird nur ver­ge­ben, wenn Sie als Dar­le­hens­neh­mer bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllen.

Darf ich das Dar­le­hen auch für etwas ande­res ausgeben?

Grund­sätz­lich ist ein Dar­le­hen, wel­ches Sie von der Bank erhal­ten haben, immer zweck­ge­bun­den und somit nicht für ande­re Din­ge ein­setz­bar. Ange­nom­men, Sie haben ein Dar­le­hen zur Sanie­rung Ihres Hau­ses bei der KfW (= Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau) bean­tragt. So darf die­ses auch nur für die Bau­sa­nie­rung ein­ge­setzt wer­den. Dies wird auch streng über­prüft, wes­halb Sie sämt­li­che Kauf­be­le­ge und Rech­nun­gen ordent­lich ver­wah­ren soll­ten. Man­che Dar­le­hen wer­den sogar erst nach Abschluss der Sanie­rungs­ar­bei­ten ausgezahlt.