Mieten steigen seit Jahren stetig und sorgen für unbezahlbaren Wohnraum. Mithilfe der Mietpreisbremse sollen die Mietpreise reguliert werden. Nach dem „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ dürfen Mieten bei Neuvermietung nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Mietpreisbremse kann von den jeweiligen Bundesländern für einzelne Gebiete mit knappem Wohnungsangebot beschlossen werden. Wie viele Städte oder Gebiete im jeweiligen Bundesland betroffen sind, ist individuell. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 22 Kommunen mit Mietpreisbremse.