Mie­ten stei­gen seit Jah­ren ste­tig und sor­gen für unbe­zahl­ba­ren Wohn­raum. Mit­hil­fe der Miet­preis­brem­se sol­len die Miet­prei­se regu­liert wer­den. Nach dem „Gesetz zur Dämp­fung des Miet­an­stiegs auf ange­spann­ten Woh­nungs­märk­ten“ dür­fen Mie­ten bei Neu­ver­mie­tung nicht mehr als 10 Pro­zent über der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te liegen.

Die Miet­preis­brem­se kann von den jewei­li­gen Bun­des­län­dern für ein­zel­ne Gebie­te mit knap­pem Woh­nungs­an­ge­bot beschlos­sen wer­den. Wie vie­le Städ­te oder Gebie­te im jewei­li­gen Bun­des­land betrof­fen sind, ist indi­vi­du­ell. In Nord­rhein-West­fa­len gibt es der­zeit 22 Kom­mu­nen mit Mietpreisbremse.