Die Mie­ten in Deutsch­land stei­gen seit vie­len Jah­ren merk­lich. Um die Miet­hö­hen in einem Gebiet unter­ein­an­der zu ver­glei­chen, gibt es den Miet­spie­gel. Hier lässt sich die orts­üb­li­che Ver­gleichs­mie­te ermit­teln. Der Miet­spie­gel ist für den frei finan­zier­ten Woh­nungs­bau gesetz­lich vor­ge­se­hen. Räum­lich bezieht sich der Miet­spie­gel auf eine Stadt oder Gemeinde.

Ein­fa­cher Mietspiegel

Unter­schie­den wird zwi­schen einem ein­fa­chen und einem qua­li­fi­zier­ten Miet­spie­gel. Der ein­fa­che Miet­spie­gel wird von der Gemein­de oder Inter­es­sen­ver­tre­tern von Ver­mie­tern und Mie­tern erstellt. Er ist an kein mathe­ma­ti­sches Ver­fah­ren gebun­den. Das Ver­fah­ren kann von den Zustän­di­gen frei gewählt wer­den, muss aller­dings in einer geson­der­ten Doku­men­ta­ti­on ange­zeigt und erläu­tert werden.

Qua­li­fi­zier­ter Mietspiegel

Zur Erstel­lung eines qua­li­fi­zier­ten Miet­spie­gels sind wis­sen­schaft­li­che Stan­dards vor­ge­se­hen, wel­che in der Miet­spie­gel­ver­ord­nung defi­niert sind.

Seit dem 1. Janu­ar 2023 ist es für Gemein­den mit mehr als 50.000 Ein­woh­nern Pflicht, einen ein­fa­chen Miet­spie­gel zu erstel­len. Bis zum 1. Janu­ar 2024 muss dann auch ein qua­li­fi­zier­ter Miet­spie­gel vorliegen.