Die Miet­flä­che gibt an, wie groß die Flä­che ist, die einem Mie­ter bezie­hungs­wei­se einer Miet­ein­heit zuge­ord­net ist. Die­se wird im Miet­ver­trag vermerkt.

Wohn­zwe­cke und Nicht-Wohnzwecke

Bei der Berech­nung der Miet­flä­che wird zwi­schen Flä­che zu Wohn­zwe­cken und Nicht-Wohn­zwe­cken unter­schie­den. Die Miet­flä­che zu Wohn­zwe­cken wird übli­cher­wei­se auch Wohn­flä­che genannt. Zur Berech­nung kom­men in der Regel wie die Wohn­flä­chen­ver­ord­nung (WoFIV) oder die Berech­nung nach DIN-Norm 277 zum Ein­satz. Für den öffent­lich geför­der­ten Woh­nungs­bau ist die Anwen­dung der WoFIV verbindlich.

Typi­sche Mietflächen

Als Wohn­flä­che wer­den Schlaf­zim­mer, Küche, Bade­zim­mer, Wohn­zim­mer, Flur, sowie wei­te­re aus­ge­bau­te und beheiz­ba­re Flä­chen gezählt. Aus­ge­bau­te Kel­ler und Dach­bö­den kön­nen eben­falls zum Wohn­raum zählen.

Miet­flä­chen zu Nicht-Wohn­zwe­cken, auch Nutz­flä­chen genannt, kön­nen nicht bewohnt wer­den. Dazu zäh­len Kel­ler und Dach­bo­den, wenn sie nicht zum Woh­nen aus­ge­baut wor­den sind.

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