Für den Kauf einer Immobilie ist ein Notar essenziell. Er beurkundet und beglaubigt den Verkaufsvertrag, welcher erst dann rechtskräftig wird. Daher ist der Gang zum Notar bei jedem Immobilienkauf gesetzlich vorgegeben und somit Pflicht. Er ist darüber hinaus auch für die Beglaubigung und Beurkundung jeglicher anderer Rechtsgeschäfte zuständig.
Wer beauftragt den Notar?
In der Regel wählt der Käufer den Notar aus, allerdings ist es auch für den Verkäufer möglich, dies zu übernehmen. Er handelt während des Verkaufes unparteiisch und dient so für beide Seiten als Ansprechpartner.
Was macht er genau?
Erst mit der notariellen Beglaubigung wird ein Verkaufsvertrag rechtskräftig. Aber was genau ist dazu notwendig? Schon während des Verkaufes überwacht der Notar den Prozess und schaut, dass alle nötigen Bedingungen erfüllt werden. Er überprüft unter anderem das Grundbuch auf Grundschulden und führt die Eigentumsänderung in diesem durch.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten für den Notar sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Sie hängen stets von dem Wert der Immobilie ab und werden prozentual vom Kaufpreis berechnet. Die Kosten liegen bei etwa 1,5 % des Kaufpreises. Darin sind Notarkosten in Höhe von 1 % und Grundbuchkosten in Höhe von 0,5 % enthalten.