Unter dem „Sondereigentum“ versteht man alle Teile eines Gebäudes und/ oder Grundstücks, die nicht zum Gemeinschaftseigentum zählen. Es meint demnach das Recht an einer Eigentumswohnung, welches dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt ist.
Was allgemein zum Sondereigentum einer Eigentumswohnung zählt:
- Jeglicher Wohnraum innerhalb der Wohnung
- Innenwände (es darf sich hierbei nicht um tragende Wände handeln)
- Sanitäranlagen
- Heizungen
- Bodenbeläge
- Einbaumöbel
- Innentüren
- Garten und Terrasse, sofern sie nicht gemeinschaftlich genutzt werden
Was bei einer Eigentumswohnung zum Gemeinschaftseigentum zählt:
- Sämtliche tragenden Teile der Immobilie
- Fenster
- Dach
- Treppenhaus, Korridore sowie Fahrstühle
- Kellergänge
- Fassaden und Außenwände
- Böden und Geschossdecken
Was konkret zum Sondereigentum zählt, ist jedoch nicht gesetzlich geregelt.
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