Die „Teilungsversteigerung“ ist eine Form der Zwangsversteigerung. Hierbei sind sich mehrere Miteigentümer:innen nicht über den Verbleib der gemeinsamen Immobilie einig. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn sich Eheleute scheiden und in Zuge dessen das gemeinsame Eigentum verkaufen müssen. Durch dieses gezielte Verfahren wird das gemeinschaftliche Eigentum gerecht aufgeteilt.
Wie leitet man eine Teilungsversteigerung ein?
Grundsätzlich kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beim örtlichen Amtsgericht beantragen, dafür ist keine Mehrheit der Erbteile erforderlich. Die antragstellende Person muss hierfür Verfahrenskosten sowie Gutachter auslegen.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
- Sie müssen zur vorgeschriebenen Zeit vor Ort sein, um mitsteigern zu können.
- Als Bieter:in muss man zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes als Sicherheit hinterlegen (dies erfolgt in der Regel per Bundesbankscheck).
- Die Person, die den Antrag gestellt hat, darf ebenso mitsteigern.