Die „Umlegung“ gehört zu den wichtigsten Bodenordnungsverfahren zur Erschließung sowie Neugestaltung von Baugebieten. Hierbei wird das Grundeigentum neu geordnet, sodass für die bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Denn die Planung und die vorhandene Struktur der Grundstücke passen oftmals nicht zusammen.
Gut zu wissen: Der Bebauungsplan ist die Grundlage für die Umlegung. Er wird von der Gemeinde als Ortsrecht aufgestellt.
Vorteile einer solchen Umlegung:
- Schafft ohne notarielle Verträge sowie behördliche Genehmigungen zeitnah und kostengünstig neue Wohnbau- und Gewerbegrundstücke
- Berücksichtigt nicht nur das örtliche, sondern auch das private Interesse
- Gewährleistet unter anderem die Gleichbehandlung der Eigentümer:innen bei der Bereitstellung der öffentlichen Flächen