Die „Umle­gung“ gehört zu den wich­tigs­ten Boden­ord­nungs­ver­fah­ren zur Erschlie­ßung sowie Neu­ge­stal­tung von Bau­ge­bie­ten. Hier­bei wird das Grund­ei­gen­tum neu geord­net, sodass für die bau­li­che Nut­zung zweck­mä­ßig gestal­te­te Grund­stü­cke ent­ste­hen. Denn die Pla­nung und die vor­han­de­ne Struk­tur der Grund­stü­cke pas­sen oft­mals nicht zusammen.

Gut zu wis­sen: Der Bebau­ungs­plan ist die Grund­la­ge für die Umle­gung. Er wird von der Gemein­de als Orts­recht aufgestellt.

Vor­tei­le einer sol­chen Umlegung:

  • Schafft ohne nota­ri­el­le Ver­trä­ge sowie behörd­li­che Geneh­mi­gun­gen zeit­nah und kos­ten­güns­tig neue Wohn­bau- und Gewerbegrundstücke
  • Berück­sich­tigt nicht nur das ört­li­che, son­dern auch das pri­va­te Interesse
  • Gewähr­leis­tet unter ande­rem die Gleich­be­hand­lung der Eigentümer:innen bei der Bereit­stel­lung der öffent­li­chen Flächen