Die sogenannte „Veränderungssperre“ machen sich Gemeinden sowie Städte zunutze, um zu verhindern, dass auf einem bestimmten Gebiet, auf welchem ein Bauvorhaben seitens der Behörden stattfinden soll, keine weiteren Baumaßnahmen genehmigt werden. Die Sperre ist nur geltend, wenn erstens die Änderung eines Planes zur Bebauung beschlossen wurde und zweitens dieses Ergebnis auch in die Öffentlichkeit getragen wurde.
Welchen Nutzen haben Gemeinden mit diesem Werkzeug?
Die Gemeinden/ Städte sind selbst daran interessiert, auf bestimmten Gebieten eigene Projekte umzusetzen, weshalb sie Gebrauch von der Veränderungssperre machen. Wichtig hierbei ist, dass das Planungskonzept bereits mit dem Inkrafttreten der Sperre vorliegen muss. Zudem muss das Vorhaben auch veröffentlicht worden sein. Andernfalls ist die Veränderungssperre nicht wirksam.
Gut zu wissen: Grundsätzlich ist eine Veränderungssperre immer nur für den Zeitraum von zwei Jahren gültig. Diese Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung. Im Falle einer Überschreitung dieser Frist können Entschädigungen verlangt werden (§18 BauGB).
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