Restnutzungsdauer
Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer
Ein Gutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer ist ein wichtiges Instrument, um die jährliche Abschreibung (AfA) einer Immobilie zu erhöhen und somit die Steuerlast zu senken. Das Finanzamt geht standardmäßig von festen Zeiträumen aus (z. B. 50 Jahre), doch oft ist die wirtschaftliche Realität des Gebäudes eine andere.
Seit einem wegweisenden Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Anpassung des Einkommensteuergesetzes (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG) ist es für Steuerpflichtige einfacher geworden, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen. Das Finanzamt muss ein methodisch korrektes Gutachten anerkennen, sofern es glaubhaft ist.

Als zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfüllt Alfred Stegmann, Diplom-Sachverständiger (DIA) diese wichtige Voraussetzung.
Die von uns erstatteten Gutachten über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer baulicher Anlagen entsprechen darüber hinaus grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (ImmoWertV).
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