Im Immo­bi­li­en­be­reich hat man häu­fig mit Amts­ge­rich­ten zu tun. Wozu die­se zustän­dig sind und wann Sie das Amt als Immo­bi­li­en­be­sit­zer kon­tak­tie­ren soll­ten, lesen Sie hier.

Was ist ein Amtsgericht?

In Deutsch­land stel­len Amts­ge­rich­te die unters­te Stu­fe der Gerich­te dar. Die Orga­ni­sa­ti­on erfolgt durch die ein­zel­nen Bun­des­län­der. In Nord­rhein-West­fa­len gibt es ins­ge­samt 129 Amts­ge­rich­te. Zustän­dig sind sie für Zivil- und Straf­sa­chen (§ 12 GVG).

Grund­buch

In der Immo­bi­li­en­bran­che sind Amts­ge­rich­te beson­ders durch die Füh­rung des Grund­buchs von hoher Bedeu­tung. Im Grund­buch sind alle Grund­stü­cke und die dazu­ge­hö­ri­gen Rechts‑, Eigen­tums- und Schuld­ver­hält­nis­se des Gemein­de­be­zirks ver­merkt. Vor dem Ver­kauf einer Immo­bi­lie benö­ti­gen Sie den Grund­buch­aus­zug, der zu ver­kau­fen­den Immo­bi­lie. Ger­ne hel­fen wir Ihnen bei der Besor­gung aller nöti­gen Unter­la­gen mit unse­rer Ver­kaufs­vor­be­rei­tung. Auch wenn Sie einen Kre­dit zur Finan­zie­rung einer Immo­bi­lie auf­neh­men möch­ten, benö­ti­gen Sie diesen.

Zwangs­ver­stei­ge­run­gen

Über­dies ist das Amts­ge­richt für Zwangs­ver­stei­ge­run­gen in dem Gemein­de­be­zirk zustän­dig. Auf der Web­site Ihres zustän­di­gen Amts­ge­richts fin­den Sie übli­cher­wei­se Infor­ma­tio­nen zu den kom­men­den Zwangsversteigerungsterminen.