Als Angebot bezeichnet man die Bereitschaftserklärung von Baufirmen, Handwerkern oder Lieferanten auf ein Ausschreiben von Bauvorhaben. Im Angebot sind die bestimmten Bauleistungen sowie die dazu nötigen Kosten angegeben. Diese sind verbindlich und können im Nachhinein nicht vom Bieter verändert werden. Verzögert sich das Bauvorhaben so lang, dass sich die Preise wesentlich verändern, können Angebote angepasst werden. Dies ist allerdings nur in Ausnahmen der Fall.
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