Ein Architekt stellt dem Bauherren seine Leistungen in Form von Honoraren in Rechnung. Zu den Leistungen zählen unter anderem das Zeichnen von Bau- und Werkplänen, Bauberechnungen und die Koordination der Bauarbeiten. Das Gesamthonorar ist im Architektenvertrag festgehalten.
Wie viel ein Architektenhonorar kosten darf, ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, geregelt. Bei einer Vollbeauftragung des Architekten sollte der Honorar etwa 10 % der Gebäudekosten betragen. Je nach Aufgabenkomplexität, Anzahl der Einzelaufgaben und Höhe der anzurechnenden Kosten kann der Architektenhonorar angepasst werden.
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