Bau­äm­ter küm­mern sich um loka­le Bau­an­ge­le­gen­hei­ten. Haben Sie bau­li­che Maß­nah­men geplant, müs­sen die­se zunächst vom Bau­amt geprüft und geneh­migt wer­den. Das Amt ist dar­über hin­aus für fol­gen­de Auf­ga­ben zuständig:

  • fis­ka­li­sche Bau­maß­nah­men, wie den Bau von Stra­ßen, Schu­len und öffent­li­chen Einrichtungen
  • Pla­nungs­auf­ga­ben
  • Betreu­ung von öffent­li­cher Gebäu­de und Anlagen
  • Wirt­schafts­för­de­rung

Wel­che Unter­la­gen müs­sen ein­ge­reicht werden?

Wel­che Unter­la­gen vom Bau­amt benö­tigt wer­den, hängt von dem geplan­ten Bau ab und kön­nen dem­nach stark vari­ie­ren. Die fol­gen­den Unter­la­gen soll­ten in der Regel bei jedem Antrag vor­han­den sein:

  • Anschrei­ben
  • aus­ge­füll­ter Bauantrag
  • Berech­nung der Bruttogrundfläche
  • Berech­nung der Wohnfläche 
  • Amt­li­cher Lageplan
  • Bau­plä­ne
  • Kos­ten­schät­zung

Bau­auf­sichts­be­hör­de

Das Bau­amt ist nicht zu ver­wech­seln mit der Bau­auf­sichts­be­hör­de. Die­se über­wacht die Ein­hal­tung der bau­recht­li­chen Vor­schrif­ten und Bestim­mun­gen im jewei­li­gen Bundesland.