Der Begriff „Bau­flucht“ meint die Lage der Gebäu­de­fas­sa­de zur Stra­ßen­sei­te sowie den bestimm­ten Abstand dazwi­schen. Die­se wird auch als Bau­kan­te, Bau­li­nie und/ oder Flucht­li­nie titu­liert. So kann es sehr wahr­schein­lich sein, dass die Eigentümer:innen einer Immo­bi­lie nicht über die­se Flucht­li­nie hin­aus­bau­en dür­fen. So soll vor allem sicher­ge­stellt wer­den, dass der Gemein­de genü­gend Platz zur Ver­fü­gung steht, falls die Stra­ßen ver­brei­tet wer­den müs­sen. Oder aber, falls es zur Sanie­rung oder Moder­ni­sie­rung der öffent­li­chen Ver­sor­gungs­struk­tur kommt. Flucht- und Ret­tungs­we­ge sind eben­falls ein wich­ti­ger Faktor.

 

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