Der Begriff „Bauflucht“ meint die Lage der Gebäudefassade zur Straßenseite sowie den bestimmten Abstand dazwischen. Diese wird auch als Baukante, Baulinie und/ oder Fluchtlinie tituliert. So kann es sehr wahrscheinlich sein, dass die Eigentümer:innen einer Immobilie nicht über diese Fluchtlinie hinausbauen dürfen. So soll vor allem sichergestellt werden, dass der Gemeinde genügend Platz zur Verfügung steht, falls die Straßen verbreitet werden müssen. Oder aber, falls es zur Sanierung oder Modernisierung der öffentlichen Versorgungsstruktur kommt. Flucht- und Rettungswege sind ebenfalls ein wichtiger Faktor.
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