Regale an die Wände zu montieren, ist aus Sicht der Mieter:innen äußerst praktisch. Schließlich schaffen sie mehr Stauraum und somit auch mehr Bewegungsfreiheit in der Wohnung. Doch die dadurch entstehenden Bohrlöcher sind für Vermieter:innen kein Anlass zur Freude, da sie das optische Erscheinungsbild der Immobilie stören. Immer wieder kommt es bei der Wohnungsübergabe zu Diskussionen, wer denn nun dafür Sorge zu tragen hat, dass die Löcher vor dem nächsten Einzug verschwinden. Grundsätzlich stellt es kein Problem dar, wenn man in seiner Mietwohnung ein paar Löcher bohrt. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben. Wie der Zustand konkret sein soll, hängt vom zugrundeliegenden Mietvertrag ab.
Gibt es eine Obergrenze an Bohrlöchern?
Fakt ist: Als Mieter:in zahlen Sie für die Nutzung der Ihnen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Wie viele Bohrlöcher Sie schlussendlich verursachen dürfen, kann man jedoch nicht pauschal sagen, da dies ganz individuell ist. Allerdings gibt es einige Anhaltspunkte, anhand dessen beurteilt werden kann, bis zu welchem Maß sich die Bohrlöcher im vertraglichen Rahmen halten. Hierbei werden sich folgende Aspekte angeschaut:
- Größe des Raumes
- Größe der Löcher
- Substanz
- Allgemeine Erscheinungsbild der Wände (Handelt es sich hierbei um Alt- oder Neubau?)
- Qualität der Ausstattung
Gut zu wissen: Handelt es sich bei Ihrer Wohnung um einen Neubau, so sind die Anforderungen an die Übergabe dieser weitaus höher.
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