Rega­le an die Wän­de zu mon­tie­ren, ist aus Sicht der Mieter:innen äußerst prak­tisch. Schließ­lich schaf­fen sie mehr Stau­raum und somit auch mehr Bewe­gungs­frei­heit in der Woh­nung. Doch die dadurch ent­ste­hen­den Bohr­lö­cher sind für Vermieter:innen kein Anlass zur Freu­de, da sie das opti­sche Erschei­nungs­bild der Immo­bi­lie stö­ren. Immer wie­der kommt es bei der Woh­nungs­über­ga­be zu Dis­kus­sio­nen, wer denn nun dafür Sor­ge zu tra­gen hat, dass die Löcher vor dem nächs­ten Ein­zug ver­schwin­den. Grund­sätz­lich stellt es kein Pro­blem dar, wenn man in sei­ner Miet­woh­nung ein paar Löcher bohrt. Wich­tig ist jedoch, dass Sie die Woh­nung in einem ver­trags­ge­mä­ßen Zustand über­ge­ben. Wie der Zustand kon­kret sein soll, hängt vom zugrun­de­lie­gen­den Miet­ver­trag ab.

Gibt es eine Ober­gren­ze an Bohrlöchern?

Fakt ist: Als Mieter:in zah­len Sie für die Nut­zung der Ihnen zur Ver­fü­gung gestell­ten Räum­lich­kei­ten. Wie vie­le Bohr­lö­cher Sie schluss­end­lich ver­ur­sa­chen dür­fen, kann man jedoch nicht pau­schal sagen, da dies ganz indi­vi­du­ell ist. Aller­dings gibt es eini­ge Anhalts­punk­te, anhand des­sen beur­teilt wer­den kann, bis zu wel­chem Maß sich die Bohr­lö­cher im ver­trag­li­chen Rah­men hal­ten. Hier­bei wer­den sich fol­gen­de Aspek­te angeschaut:

  • Grö­ße des Raumes
  • Grö­ße der Löcher
  • Sub­stanz
  • All­ge­mei­ne Erschei­nungs­bild der Wän­de (Han­delt es sich hier­bei um Alt- oder Neubau?)
  • Qua­li­tät der Ausstattung

Gut zu wis­sen: Han­delt es sich bei Ihrer Woh­nung um einen Neu­bau, so sind die Anfor­de­run­gen an die Über­ga­be die­ser weit­aus höher.

 

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