Bei einem „Grundbucheintrag“ handelt es sich um einen Vermerk im sogenannten „Grundbuch“, welches ein öffentliches Register ist, in welchem die alle Grundstücke einer Gemeinde festgehalten werden. Hier werden unter anderem auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke vermerkt. Aber auch sämtliche Nutzungs- und Nießbrauchrechte werden in diesem Buch notiert, dazu zählen unter anderem Grundschulden und Hypotheken.
Wie erfolgt ein Grundbucheintrag?
Sie werden beim Kauf einer Immobilie als neue Eigentümer:innen ins Grundbuch eingetragen. Darüber hinaus sind Sie dazu verpflichtet, eine Grundschuld als Sicherheit für Ihre Baufinanzierung darin notieren zu lassen. Nehmen Sie die Rolle als Verkäufer:in ein, so können Sie Ihre alte Grundschuld aufheben lassen. Somit können Sie Ihre Immobilie lastfrei präsentieren.
Wichtig: Das Eigentum wird nicht durch die Übergabe des Hausschlüssels übertragen, sondern erst mit der Auflassung sowie der Eintragung ins Grundbuch (§§ 873 ff. BGB).
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