Bei einem „Grund­buch­ein­trag“ han­delt es sich um einen Ver­merk im soge­nann­ten „Grund­buch“, wel­ches ein öffent­li­ches Regis­ter ist, in wel­chem die alle Grund­stü­cke einer Gemein­de fest­ge­hal­ten wer­den. Hier wer­den unter ande­rem auch die Eigen­tums­ver­hält­nis­se der Grund­stü­cke ver­merkt. Aber auch sämt­li­che Nut­zungs- und Nieß­brauch­rech­te wer­den in die­sem Buch notiert, dazu zäh­len unter ande­rem Grund­schul­den und Hypotheken.

Wie erfolgt ein Grundbucheintrag?

Sie wer­den beim Kauf einer Immo­bi­lie als neue Eigentümer:innen ins Grund­buch ein­ge­tra­gen. Dar­über hin­aus sind Sie dazu ver­pflich­tet, eine Grund­schuld als Sicher­heit für Ihre Bau­fi­nan­zie­rung dar­in notie­ren zu las­sen. Neh­men Sie die Rol­le als Verkäufer:in ein, so kön­nen Sie Ihre alte Grund­schuld auf­he­ben las­sen. Somit kön­nen Sie Ihre Immo­bi­lie last­frei präsentieren.

Wich­tig: Das Eigen­tum wird nicht durch die Über­ga­be des Haus­schlüs­sels über­tra­gen, son­dern erst mit der Auf­las­sung sowie der Ein­tra­gung ins Grund­buch (§§ 873 ff. BGB).

 

Sie möch­ten sich end­lich den Traum vom eige­nen Haus ver­wirk­li­chen, doch wis­sen nicht so recht, wo Sie über­haupt anfan­gen sol­len? Kei­ne Sor­ge, da kön­nen wir Ihnen sicher­lich behilf­lich sein. Zu unse­rem Leis­tungs­ka­ta­log gehö­ren unter ande­rem die Kauf­be­glei­tung sowie das Wert­gut­ach­ten. Jetzt unver­bind­lich informieren!