Um den Wert eines Grundstückes einzuschätzen, werden Immobiliengutachten hergestellt. Sie sind auch als Verkehrswertgutachten beziehungsweise Marktwertgutachten bekannt. Zu unterscheiden sind:
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch
Dieses Gutachten ist gerichtsverwertbar und wird von Finanzbehörden verlangt. Sie werden von staatlich anerkannten Immobiliengutachtern ausgestellt.
Das private Wertermittlungsgutachten in Anlehnung an § 194 Baugesetzbuch
Muss das Gutachten nicht in einem Gerichtsverfahren oder der Finanzbehörde vorgelegt werden, reicht in der Regel ein privates Wertermittlungsgutachten. Es wird nach den Angaben und Unterlagen des Immobilieninhabers erstellt. So sparen Sie sich teure Recherchen, die für das Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch nötig sind.
Das Kurzgutachten
Benötigen Sie die Wertermittlung ausschließlich zur eigenen Information (beispielsweise in Vorbereitung auf eine Nachlassaufteilung) bieten wir Ihnen private Kurzgutachten an. Diese enthalten die gleichen Daten wie ein privates Wertermittlungsgutachten, allerdings beschränken sich die Texte und Erklärungen auf das Nötigste.
Für welches Immobiliengutachten Sie sich auch entscheiden, bei uns sind Sie dafür an der richtigen Adresse.